
ERLÄUTERUNG DER KENNZAHLEN
Erläuterungen zu den Positionen von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
(GuV) finden Sie in §§ 266, 275 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie im Internet unter
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bilanz.html beziehungsweise unter
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gewinn-und-verlustrechnung-guv.html.
Bilanz
Anlagendeckungsgrad 2 =
Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital
x 100
Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt Auskunft über die Deckung des Anlagevermögens
durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital (Pensionsrückstellungen + Verbindlichkeiten
ggü. Kreditinstitute). Langfristiges Vermögen soll auch langfristig finanziert
sein (goldene Bilanzregel). Deshalb sollte der Anlagendeckungsgrad 2 deutlich
über 100% liegen (Ziel 110 bis 150%). Je weiter der Deckungsgrad 2 über
100 % liegt, umso mehr ist neben dem Anlagevermögen auch das Umlaufvermögen
durch langfristiges Kapital finanziert und damit eine höhere Stabilität des Unternehmens
gegeben.
Anlagenintensität =
Als Verhältnis zwischen Anlagevermögen und Gesamtvermögen gibt die Kennzahl
Auskunft über die Kapitalbindung innerhalb eines Unternehmens. Je größer die
Kennzahl, desto mehr Kapital ist innerhalb des Anlagevermögens gebunden und je
höher sind die Fixkosten. Eine hohe Anlageintensität beinhaltet ein höheres Risiko,
da das Unternehmen bei Marktveränderungen i.d.R. nicht so schnell darauf reagieren
kann. Der Zielwert ist stark branchenabhängig.
Abschreibungsquote =
Das Verhältnis zwischen den Abschreibungen eines Geschäftsjahres und dem Anlagevermögen
lässt Schlüsse über den Erneuerungszyklus von Anlagegütern (z.B. Maschinen)
und deren Nutzungsdauer zu. Je höher die Abschreibungsquote, desto eher
werden Anlagen nach Auslaufen der Abschreibungen weiterhin verwendet. Der Zielwert
ist stark branchenabhängig.
Bankverbindlichkeit
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Eigenkapital
im Gegensatz zum Fremdkapital jene Mittel, die von den Eigentümern einer Unternehmung
zu deren Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn
im Unternehmen belassen wurden (Selbstfinanzierung). Das davon gezeichnete
Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten
der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist
(§ 272 I HGB).
Anlagevermögen
x 100
Bilanzsumme
Anlagevermögen
Abschreibungen
x 100
Anlagevermögen
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