DARMSTÄDTER BETEILIGUNGSKODEX
Die 10 Beteiligungen, die keine Entsprechenserklärung abgeben, haben ihre operative
Tätigkeit noch nicht in oder erst gegen Ende 2017 aufgenommen, konnten den Abgabetermin
nicht einhalten oder deren jeweilige Gesellschafter haben der Anwendung
des Kodex nicht zugestimmt.
Die Empfehlungen1 aus dem Darmstädter Beteiligungskodex werden von den Beteiligungen
zu hohen Anteilen erfüllt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Erfüllungsgrad
der Empfehlungen verbessert. 96 % der Beteiligungen (Vorjahr: 94 %) erfüllen mehr
als 75 % der Empfehlungen. Obwohl weniger Entsprechenserklärungen als im Vorjahr
(72 statt 77) abgegeben wurden, hat sich die Entsprechensquote erhöht. Dies zeigt
die Auswertung der 72 abgegebenen Entsprechenserklärungen:
Im Anhang ist der vollständige Darmstädter Beteiligungskodex mit den einzelnen
Empfehlungen und zusätzlich den Erläuterungen der Unternehmen bei vorliegenden
Abweichungen dargestellt.
1 Je nach Rechtsform und Gesellschaftszweck gibt es bis zu 83 Empfehlungen.
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