
Darmstädter Beteiligungskodex
1.3 Bei einer neu abzuschließenden Verlängerung der Amtszeit von Geschäftsleitungsmitgliedern
soll diese jeweils nur für höchstens 5 Jahre und höchstens ein Jahr sowie spätestens 8
Monate vor Ablauf der Amtszeit erfolgen.
Ausnahme: Bereits bestehende unbefristete Verträge. Die Empfehlung ist hier als erfüllt anzusehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
COUNT+CARE Verwaltungs-GmbH; e-netz Südhessen Verwaltungs-GmbH; ENTEGA Abwasserreinigung
Verwaltungs-GmbH; ENTEGA Gebäudetechnik Verwaltungs-GmbH; ENTEGA Windpark Binselberg Verwaltungs
GmbH
Bei diesem Punkt ist eine Ausnahme zu erklären, da die Verträge der derzeitigen Geschäftsführer individuell
ausgehandelt werden.
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)
Es besteht ein unbefristeter Vertrag.
1.4 Bei der Besetzung der Geschäftsleitung ist im Rahmen von fachlicher und sozialer Eignung
eine gleichberechtigte Berücksichtigung von Frauen und Männern anzustreben.
Hinweis: Fand im Geschäftsjahr keine Neu- bzw. Wiederbesetzung der Geschäftsleitung statt, wird die Empfehlung
als erfüllt angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
ENTEGA Medianet GmbH
Frau Sauder schied im November 2015 im gegenseitigen Einvernehmen aus der Gesellschaft aus. Seither
übernehmen die Geschäftsführer der ENTEGA Energie GmbH im Nebenamt bis auf Weiteres ihre
Funktion. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Geschäftsjahr 2016 Herr Christoph Busch zum
dritten Geschäftsführer benannt wurde. Eine gleichberechtigte Berücksichtigung von Frauen und Männern
wird angestrebt.
1.5 Neuabschlüsse und Verlängerungen von Anstellungsverträgen mit Geschäftsleitungsmitgliedern
sollen nur erfolgen, wenn das jeweilige Geschäftsleitungsmitglied der Veröffentlichung
seiner Bezüge zustimmt und dies vertraglich fixiert wird.
Hinweis: Fanden im Geschäftsjahr keine Neuabschlüsse und/oder Verlängerungen von Anstellungsverträgen
statt, wird die Empfehlung als erfüllt angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
citiworks AG; COUNT+CARE Verwaltungs-GmbH; e-netz Südhessen Verwaltungs-GmbH; ENTEGA Abwasserreinigung
Verwaltungs-GmbH; ENTEGA Energie GmbH; ENTEGA Gebäudetechnik Verwaltungs-GmbH;
ENTEGA Medianet GmbH; ENTEGA Netz AG; ENTEGA Windpark Binselberg Verwaltungs-GmbH; ENTEGA
Windpark Erksdorf GmbH; ENTEGA Windpark Hausfirste Verwaltungs-GmbH; HSE Beteiligungs-GmbH; HSE
Wohnpark Verwaltungs-GmbH; MW-Mayer GmbH; NATURpur Institut für Klima- und Umweltschutz
gGmbH i. L.; Orgabo GmbH; PEB Breitband Beteiligungsgesellschaft mbH
Bei diesem Punkt ist grundsätzlich eine Abweichung zu erklären, da die Verträge individuell ausgehandelt
werden.
ENTEGA NATURpur AG
Hierbei ist eine Ausnahme zu erklären, da die Vorstandstätigkeit als Nebenamt wahrgenommen wird.
Siehe 4.1 und 4.5.
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