
Darmstädter Beteiligungskodex
GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach
Eine Geschäftsordnung für die Geschäftsleitung ist aufgrund des Umfangs der Geschäftstätigkeit nicht
vorgesehen.
HEAG Kulturfreunde Darmstadt gemeinnützige GmbH
Aufgrund des engen Satzungszweckes der Gesellschaft ist eine Geschäftsordnung nicht erforderlich.
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Eine entsprechende Geschäftsordnung wird zurzeit erarbeitet.
Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH
Die Satzung enthält weitgehende Regelungen für die Geschäftsleitung.
Wissenschafts- und Kongresszentrum Verwaltungs-GmbH
Nicht notwendig, da nur ein Geschäftsführungsmitglied bestellt ist.
2.4 Sofern nicht bereits die Satzung entsprechende Regelungen enthält, soll das Aufsichtsgremium
bestimmen, dass bestimmte Arten von Geschäften oder Maßnahmen, die die Vermögens,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wesentlich verändern oder verändern
können, nur mit seiner vorherigen Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Der Zuständigkeitskatalog
soll in der Geschäftsordnung der Geschäftsleitung festgelegt werden und in
regelmäßigen Abständen auf Zweckmäßigkeit und Praktikabilität überprüft werden.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG
Diese Regelung ist bislang nicht getroffen. Es ist angestrebt, die Geschäftsordnung der Geschäftsleitung
zu überarbeiten.
HEAG Kulturfreunde Darmstadt gemeinnützige GmbH
Aufgrund des engen Satzungszweckes der Gesellschaft nicht erforderlich.
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Eine entsprechende Geschäftsordnung wird zurzeit erarbeitet.
2.5 Sofern nicht bereits die Satzung entsprechende Regelungen enthält, soll das Aufsichtsgremium
unter Festlegung geeigneter Wertgrenzen für die jeweilige Gesellschaft in der Geschäftsordnung
für die Geschäftsleitung bestimmen, dass folgende Geschäfte seiner vorherigen
Zustimmung bedürfen:
1. Änderung der Grundsätze der Geschäftspolitik und wesentliche Änderung oder Erweiterung der Geschäftsfelder,
sofern nicht ohnehin geltendes Recht,
2. Verabschiedung der Unternehmensplanung bestehend aus einer Erfolgs-, Bilanz-, Investitions*-, Kapitalfluss-
sowie Personalplanung sowie wesentliche Änderungen der Unternehmensplanung,
3. Geplante Investitionen*, Desinvestitionen und Finanzierungsmaßnahmen ab einer Höhe von ____ EUR bedürfen
zusätzlich der Einzelzustimmung des Aufsichtsrates,
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