
Darmstädter Beteiligungskodex
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA); Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt
der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Die operativen Ziele sollen auch den strategischen Zielen des Landkreises Darmstadt-Dieburg nicht entgegenstehen.
GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach
Die Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates ist gesetzlich geregelt und bezieht sich auf die Interessen
und das Wohl des Unternehmens.
HEAG mobilo GmbH
Ebenso sind die strategischen Ziele des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu beachten.
2.10 Das Aufsichtsgremium soll sich - im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten - aktiv für die
Umsetzung des Darmstädter Beteiligungskodex einsetzen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA); Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt
der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Die Beteiligungsrichtlinie des Landkreises Darmstadt-Dieburg soll ebenfalls berücksichtigt werden.
2.11 Jedes Mitglied des Aufsichtsgremiums soll in einem Geschäftsjahr mindestens an der Hälfte
der Sitzungen des Aufsichtsgremiums teilnehmen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen; HEAG; HEAG mobilo GmbH
Ein Mitglied hat nicht mindestens an der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.
2.12 Sofern im Aufsichtsgremium Ausschüsse gebildet wurden, dienen diese der effektiven Vorbereitung
der Aufsichtsgremiumssitzung und sollen keine Entscheidungskompetenz haben.
Hinweis: Diese Empfehlung gilt nicht für Beteiligungen, die keine Ausschüsse haben. Die Empfehlung wird dann
als erfüllt angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
HEAG
Der Personalausschuss beschließt an der Stelle des Aufsichtsrates über ausgewählte Personalentscheidungen.
HEAG mobilo GmbH
Der Personalausschuss beschließt Geschäftsführerverträge.
2.13 Ausschüsse sollen in der Aufsichtsgremiumssitzung über die Ausschussarbeit berichten.
Hinweis: Diese Empfehlung gilt nicht für Beteiligungen, die keine Ausschüsse haben. Die Empfehlung wird dann
als erfüllt angesehen.
2.14 Das Aufsichtsgremium soll gemeinsam mit der Geschäftsleitung für eine langfristige Nachfolgeplanung
sorgen.
Ausnahme: Eigenbetriebe. Die Empfehlung wird hier als erfüllt angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
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