
JWP Jade Windpark GmbH & Co. VI. Betriebs KG
Bericht zur wirtschaftlichen Lage
Die JWP Jade Windpark GmbH & Co. VI. Betriebs KG befasst sich mit der Errichtung und dem Betrieb
von Windkraftanlagen an dem Standort Obhausen, Ortsteil Esperstedt, Sachsen-Anhalt. Zum
31.12.2017 besteht der Windpark aus 16 Anlagen. Die elektrische Energie des Windparks wird über
das gesellschaftseigene Umspannwerk Querfurter Platte in das Netz der Mitteldeutschen
Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ) eingespeist.
Das Ergebnis der JWP Jade Windpark GmbH & Co. VI. Betriebs KG wird im Wesentlichen durch die
Umsatzerlöse insbesondere durch das vorherrschende Windaufkommen bestimmt. Im Umsatz sind
ausschließlich die Erlöse entsprechend dem Unternehmensgegenstand enthalten.
Die Umsatzerlöse betragen im Geschäftsjahr 8.846 TEUR und sind im Vergleich zum Vorjahr um
+21,4 % gestiegen. Diese betreffen im Wesentlichen Erlöse aus Direktvermarktung.
Die Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 54 TEUR beinhalten im Wesentlichen Erträge für
Netzsicherungsmaßnahmen.
Die Abschreibung des Anlagevermögens erfolgte linear in Höhe von 3.792 TEUR. Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Reparaturen und Wartung
(983 TEUR) sowie Pachtaufwendungen (650 TEUR). Die Zinsaufwendungen verringerten sich
insbesondere durch die planmäßigen Tilgungen um 212 TEUR.
Das Geschäftsjahres 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 752 TEUR ab.
Den Anforderungen des „Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“
hinsichtlich der Verpflichtung zum Risikomanagement und der Anwendung von Kontrollsystemen wird
Rechnung getragen. Der Geschäftsführung sind danach keine Risiken bekannt, die für das
Unternehmen bestandsgefährdend sind und nicht durch geeignete Gegenmaßnahmen adäquat
gesteuert werden können.
Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 erfolgte durch die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft welche den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Das Unternehmen fällt nicht in den Geltungsbereich des Darmstädter Beteiligungskodex (keine
Mehrheitsbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt). Der Kodex wird daher nicht angewendet.
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