
RECHTSFORMEN STÄDTISCHER UNTERNEHMEN
übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn der öffentliche
Zweck des Unternehmens nicht ebenso gut in einer anderen Rechtsform erfüllt werden
kann (§ 122 Abs. 3 HGO). Daher ist die Anzahl der in dieser Rechtsform geführten Beteiligungen
mit einer Anzahl von sechs im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Unternehmen
gering (vgl. Grafik). Aufgrund der weitest gehenden Einflussmöglichkeiten der
Kommune ist die GmbH unter den Beteiligungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
mit Abstand die gebräuchlichste Form. Durch Festlegungen des Gesellschaftsvertrages,
durch die Besetzung des Aufsichtsrates und durch das Weisungsrecht der Gesellschafterversammlung
gegenüber der Geschäftsführung kann die Stadt direkt Einfluss
ausüben. Insgesamt ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt mittelbar und unmittelbar
an 71 Unternehmen, die in der Rechtsform der GmbH geführt werden, beteiligt (vgl.
Grafik).
Personengesellschaften
Die Beteiligung an einer Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft/ KG) durch die
Stadt ist möglich, wenn als voll haftender Gesellschafter (Komplementär) eine GmbH
eingesetzt wird und somit faktisch eine Haftungsbeschränkung gegeben ist. In diesem
Fall handelt es sich um die Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Hier leistet die Komplementär
GmbH keine Einlage und beschränkt sich auf die Übernahme der Geschäftsführung
sowie auf die persönliche, faktisch aber begrenzte Haftung. Möglich ist
ebenfalls eine Beteiligung als Kommanditistin bei der Kommanditgesellschaft.
Weitere Rechtsformen
Daneben gibt es für Kommunen noch weitere Möglichkeiten, spezielle Rechtsformen
für Ihre Betätigung zu wählen. Als Beispiel sind Stiftungen und Anstalten des öffentlichen
Rechts (z.B. die Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt) oder langfristige Arbeitsgemeinschaften
(ARGE) zu nennen. Eine mögliche privatrechtliche Organisationsform
ist ferner die eines rechtsfähigen Vereins. Über Stiftungen und Vereine der Wissenschaftsstadt
Darmstadt wird jedoch aufgrund von § 123a, Abs. 1 HGO in dem vorliegenden
Beteiligungsbericht nicht berichtet. Über die Stadt- und Kreis-Sparkasse
Darmstadt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird in dem vorliegenden Beteiligungsbericht
auf freiwilliger Basis berichtet.
Rechtsformen in der Stadtwirtschaft zum 31.12.2017
* eine Gesellschaft aus Polen, die Sparkasse sowie zwei Arbeitsgemeinschaften
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