
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt DA und des LaDaDi
Anschrift: Niersteiner Straße 3,
64295 Darmstadt
Kontakt: 06151/ 3309-0
verwaltungsverband@gesundheitsamtdadi.
de
http://www.gesundheitsamt-dadi.de
Gründung: 01.01.1950
Handelsregister: keine Eintragung
Darstellung Unternehmenszweck
Die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg haben für ihre Gebiete einen
Zweckverband für ein gemeinsames Gesundheitsamt gebildet. Er hat die Aufgaben des öffentlichen
Gesundheitsdienstes zu erfüllen und dessen Kosten zu tragen. Der Verband führt den Namen
"Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg". Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und berechtigt, Beamte hauptamtlich
anzustellen. Sitz des Verbandes ist Darmstadt.
Erfüllung öffentlicher Zweck
Das Unternehmen erfüllt einen öffentlichen Zweck im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die
Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO sind erfüllt bzw. es besteht Bestandsschutz gemäß § 121
Abs. 1 Satz 2 HGO.
Beteiligungsverhältnisse
Träger
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Organe der Gesellschaft
Zweckverbandsvorstand
Verbandsversammlung
Zweckverbandsvorstand
Name, Vorname Position Vergütung
Lück, Rosemarie Vorsitzende k.A.
Reißer, Rafael stv. Vorsitzender k.A.
Göbel, Dr. Matthias Mitglied k.A.
Pörtner, Birgit Mitglied k.A.
Bezüge des Zweckverbandsvorstandes
Die Mitglieder des Zweckverbandsvorstandes erhielten im Geschäftsjahr eine
Aufwandsentschädigung. Aufgrund der geringfügigen Höhe wird auf einen Ausweis verzichtet.
Verbandsversammlung
Name, Vorname Position Vergütung
Herbst, Margrit Vorsitzende k.A.
Kins, Wilhelm Stadtverordneter stv. Vorsitzender k.A.
Battenberg, Renate Mitglied k.A.
Blaum, Dr. Ursula Stadtverordnete Mitglied k.A.
Keil, Marita Mitglied k.A.
Larem, Hans-Joachim Mitglied k.A.
Neudert, Eduard Mitglied k.A.
Tramer, Thomas Stadtverordneter Mitglied k.A.
Bezüge der Verbandsversammlung
Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhielten im Geschäftsjahr eine Aufwandsentschädigung.
Aufgrund der geringfügigen Höhe wird auf einen Ausweis verzichtet.
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