
Darmstädter Beteiligungskodex
sondere die Pflicht zur sparsamen, vorsichtigen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie die
gestiegenen Anforderungen an Aufsichtsorgane bis hin zur Aufsichtsratshaftung.
Der Begriff Public Corporate Governance wird als Maßstab für gute Unternehmensführung im Sinne
von Unternehmensleitung und -steuerung in öffentlichen Unternehmen sowie Transparenz
dieser Unternehmen verstanden. Angestrebt wird eine Balance zwischen unternehmerischen, am
wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen orientierten und den kommunalen, am Gemeinwohl
ausgerichteten Zielen.
Nach der Stadtwirtschaftsstrategie ist der Darmstädter Beteiligungskodex eine konsequente Weiterentwicklung
des Beteiligungsmanagements. Die Transparenz und Vernetzung der Beteiligungen
werden ausgebaut, Chancenpotentiale können erschlossen werden und die frühzeitige Identifikation
und der Umgang mit Gefährdungspotentialen werden erleichtert.
Der Kodex soll die Unternehmensführung positiv beeinflussen. So können mangelnde Transparenz,
fehlendes Risikobewusstsein und nachlässige Kontrolle komplexer wirtschaftlicher Zusammenhänge
und Abhängigkeiten z. B. als Ursachen von Finanzmarkt- und Wirtschaftskrisen identifiziert
werden.
Mit der Überarbeitung des Beteiligungskodex in 2014 wurden neue Entwicklungen der Public Corporate
Governance berücksichtigt, z. B. Compliance und gleichberechtigte Berücksichtigung von
Frauen und Männern.
B Geltungsbereich
Als Beteiligung im Sinne des Darmstädter Beteiligungskodex werden neben den Personen- und
Kapitalgesellschaften, wie GmbH & Co. KG bzw. GmbH und AG, auch die Eigenbetriebe als Sondervermögen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie Zweckverbände, bei denen die Wissenschaftsstadt
Darmstadt gemeinsam mit maximal einer weiteren Gebietskörperschaft Mitglied ist, gesehen.
Diese Definition ist unabhängig von der juristischen Definition einer Beteiligung.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wirkt darauf hin, dass der Darmstädter Beteiligungskodex für
die Beteiligungen der Stadtwirtschaft, an denen die Wissenschaftsstadt Darmstadt unmittelbar
oder mittelbar mehr als 50 % der Anteile hält, eine verbindliche Grundlage darstellt.
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