
GELTUNGSBEREICH
Der Beteiligungsbericht der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfüllt die Anforderungen
des § 123a der Hessischen Gemeindeordnung. Es werden alle Unternehmen in einer
Privatrechtsform berichtet, an denen die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu mindestens
20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Des Weiteren erfolgen Angaben
auf freiwilliger Basis zu den Eigenbetrieben, ausgewählten Zweckverbänden und
der Stadt- und Kreis-Sparkasse.
Die Berichte der einzelnen Beteiligungen enthalten die gesetzlich geforderten sowie
freiwilligen Angaben u.a. über
den Gegenstand des Unternehmens,
den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen,
die Beteiligungsverhältnisse und die Beteiligungen des Unternehmens,
die Besetzung der Organe und deren Vergütung,
die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung,
Kennzahlen zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung (inklusive Bankverbindlichkeiten,
die Hinweise zu Kreditaufnahmen enthalten) sowie Personalkennzahlen
die wirtschaftliche Lage, gegebenenfalls mit Informationen über Kapitalzuführungen
und -entnahmen durch die Gemeinde.
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitungen sowie der Aufsichtsorgane werden
in der Regel sowohl in Summe je Organ als auch personalisiert ausgewiesen.
Meist setzt sich die Vergütung der Geschäftsleitung aus einem fixen und einem zielorientierten
variablen Bestandteil zusammen. Maßgeblich für die Ermittlung der Bezüge
sind die im Geschäftsjahr geleisteten Zahlungen, die Angaben nach § 285 Abs. 9
HGB sind zu Grunde zu legen. Die Mitglieder der Aufsichtsorgane werden mit einem
Stand zum 31.12.2017 ausgewiesen. Die Darstellung der Vergütung erfolgt entsprechend.
Aus diesem Grund kann es zu Abweichungen zu den Werten in den Prüfberichten
der Gesellschaften kommen. Die ausgewiesenen Bezüge setzten sich zusammen
aus Grundvergütung und Sitzungsgeld.
Die Bürgschaften und Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind in einer gesonderten
Übersicht unter dem Abschnitt „Leistungsbeziehungen mit der Wissenschaftsstadt
Darmstadt“ am Ende des Berichts aufgeführt.
Für die im Folgenden aufgeführten Unternehmen wurde eine komprimierte Darstellung
gewählt bzw. vollständig auf die Berichterstattung verzichtet.
a) Unternehmen, die als Komplementäre fungieren (Verwaltungsgesellschaften ohne
operatives Geschäft)
Komplementärgesellschaften
BVD Südhessen Verwaltungs-GmbH
BVD Verwaltungs-GmbH
COUNT+CARE Verwaltungs-GmbH
Darmstädter Sportstätten Verwaltungsgesellschaft mbH (DSG)
Darmstädter Stadtentwicklungs Verwaltungsgesellschaft mbH (DSE)
e-netz Südhessen Verwaltungs-GmbH
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