
Darmstädter Beteiligungskodex
1. Teil: Präambel, Geltungsbereich und Ziele
A Präambel
Die Beteiligungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfordern eine gute und verantwortungsvolle
Unternehmensführung.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich zur weiteren Verbesserung der Unternehmensleitung,
-steuerung und -transparenz entschlossen, eine Richtlinie unter dem Titel "Darmstädter Beteiligungskodex"
zu erlassen.
Dieser ist als einer der wichtigsten Maßnahmen der am 17. Dezember 2009 von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen Stadtwirtschaftsstrategie und dem Beschluss vom 15. Mai
2007 zum Beteiligungsmanagement zu sehen. Zudem werden die Anforderungen der Kommunalaufsicht
und des Landesrechnungshofes berücksichtigt.
Zur Erarbeitung des vorliegenden Darmstädter Beteiligungskodex wurde ein Lenkungskreis - bestehend
aus dem Beteiligungsdezernenten, dem Stadtwirtschaftskoordinator und Mitgliedern der
Stadtverordnetenversammlung - eingerichtet, der die Interessen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger verankert hat. Der Kodex ist zudem mit den Fachdezernenten
und den wesentlichen Beteiligungen abgestimmt. Der Darmstädter Beteiligungskodex
wurde somit in einem Dialog mit allen Beteiligten entwickelt. Die HEAG Holding AG - Beteiligungsmanagement
der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG) war hierbei federführend tätig.
Der Darmstädter Beteiligungskodex orientiert sich an bereits bestehenden Regelwerken. Neben
den OECD-Prinzipien, der Richtlinie 2006/46/EG vom 14. Juni 2006, dem Deutschen Corporate
Governance Kodex und den Grundsätzen für Bundesbeteiligungen sind auch verschiedene Kodizes
der Bundesländer und Kommunen berücksichtigt.
Während der Deutsche Corporate Governance Kodex insbesondere das Vertrauen der Anleger in
eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung fördern will, steht bei dem vorliegenden
Kodex auch die besondere Verantwortung kommunaler Unternehmen für ihre Bürgerinnen
und Bürger bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Daseinsvorsorge im Fokus. Der Kodex trägt
den gesetzlichen Anforderungen an die kommunale Wirtschaft Rechnung. Zu nennen sind insbe-
- 490 -