
Hessenwasser GmbH & Co. KG
Bericht zur wirtschaftlichen Lage
Für die Hessenwasser GmbH & Co. KG sind die Erträge aus der Trinkwasserabgabe von 75.117 TEUR
auf 76.138 TEUR angestiegen. Die nutzbare Wasserabgabemenge lag mit 106.729.749 m³ etwas über
dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 105.082.956 m³). Hierbei ist hervorzuheben, dass dieser positive Effekt
insbesondere auf die hohen Absätze in den trockenen Wintermonaten zurückzuführen ist.
Die Wasserbezugskosten verhielten sich in etwa proportional zu den Erträgen und stiegen von
19.983 TEUR im Geschäftsjahr 2016 auf 22.328 TEUR im Geschäftsjahr 2017. Hierzu haben
insbesondere die bezogenen Mehrmengen bei den Stadtwerken Mainz sowie die Rückkehr zu den
Planmengen beim Wasserbezug aus den Nördlichen Bereichen beigetragen.
Die Investitionen in immaterielle Anlagen, Sach- und Finanzanlagen betrugen im Jahr 2017
10.304 TEUR (Vorjahr: 7.674 TEUR). Diese wurden im Wesentlichen aus dem Cashflow aus laufender
Geschäftstätigkeit sowie Bankdarlehen finanziert.
Insgesamt ist das Jahresergebnis nach Steuern gegenüber dem Vorjahr mit 5.256 TEUR auf
4.879 TEUR gesunken.
Für das Jahr 2018 erwartet die Hessenwasser ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 5.900 TEUR.
Voraussetzung hierfür ist neben der weiterhin strikten Umsetzung der Kostenoptimierung das
Eintreten der in der Planung angenommenen sonstigen Rahmenbedingungen.
Den Anforderungen des „Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“
hinsichtlich der Verpflichtung zum Risikomanagement und der Anwendung von Kontrollsystemen wird
Rechnung getragen. Der Geschäftsführung sind danach keine Risiken bekannt, die für das
Unternehmen bestandsgefährdend sind und nicht durch geeignete Gegenmaßnahmen adäquat
gesteuert werden können.
Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 erfolgte durch die KPMG AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Das Unternehmen fällt nicht in den Geltungsbereich des Darmstädter Beteiligungskodex (keine
Mehrheitsbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt). Der Kodex wird daher nicht angewendet.
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