Darmstädter Beteiligungskodex
2. Teil: Entsprechenserklärung
Die Entsprechenserklärung soll über den Stand der Umsetzung der nachstehenden Empfehlungen
für eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Unternehmensführung im Sinne von Unternehmensleitung,
–steuerung und –transparenz Auskunft geben. Die Beteiligungen können von
den Empfehlungen abweichen, haben dies jedoch transparent zu machen und zu erläutern. In der
jährlich von der Geschäftsleitung und, sofern vorhanden, gemeinsam mit dem Aufsichtsgremium
abzugebenden Entsprechenserklärung ist zu bestätigen, dass den Empfehlungen des Darmstädter
Beteiligungskodex im vorangegangenen Berichtszeitraum entsprochen wurde bzw. mit Begründung
zu erläutern, in welchen Punkten hiervon abgewichen wurde („comply or explain“). Bei
Erläuterung der Abweichung ist auch darüber zu informieren, ob künftig eine Änderung angestrebt
wird. Eine begründete Abweichung von einer Kodexempfehlung kann im Interesse einer
guten Unternehmensführung liegen.
Das Beteiligungsmanagement wird die Entsprechenserklärungen aller Beteiligungen, die ihm im
Rahmen der jährlichen Berichterstattung für den Beteiligungsbericht von den Unternehmen zu
überlassen sind, auswerten, in komprimierter Form im Beteiligungsbericht veröffentlichen und im
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Vorstellung des Beteiligungsberichts
präsentieren. Die Veröffentlichung umfasst nicht solche Erläuterungen zu Abweichungen vom
Kodex, die seitens der Aussteller einer Entsprechenserklärung in dieser als im Unternehmensinteresse
geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind. Den Unternehmen wird empfohlen, auf
Nachfrage die aktuelle Entsprechenserklärung zur Verfügung zu stellen bzw. auf ihrer Homepage –
soweit eine solche vorhanden ist – zu veröffentlichen.
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