Darmstädter Beteiligungskodex
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Aufgrund von § 11 der Satzung des Zweckverbandes "Verwaltungsverband für das Verwaltungsverband
für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg" erfolgt die Rechnungsprüfung
und somit die Prüfung der Jahresabschlüsse durch das Revisionsamt des Landkreises
Darmstadt-Dieburg. Ein Wechsel ist hier nicht vorgesehen.
1.7 Bei dem Wechsel der Prüfungsgesellschaft sollen zur Auswahl der neuen Prüfungsgesellschaft
mindestens 3 Angebote eingeholt werden.
Hinweis: Fand im Geschäftsjahr kein Wechsel der Prüfungsgesellschaft statt, wird die Empfehlung als erfüllt angesehen.
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Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH
Aufgrund des geringen Umfangs und der geringen Bedeutung der Gesellschaft wurde der Prüfungsauftrag
wieder an die Prüfungsgesellschaft vergeben, die den Jahresabschluss bereits in der Vergangenheit
zuverlässig geprüft hat.
WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & Co. KG; HEAG mobiBus Verwaltungs-GmbH;
HEAG mobiTram Verwaltungs-GmbH
Siehe 1.6.
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Aufgrund von § 11 der Satzung des Zweckverbandes "Verwaltungsverband für das Verwaltungsverband
für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg" erfolgt die Rechnungsprüfung
und somit die Prüfung der Jahresabschlüsse durch das Revisionsamt des Landkreises
Darmstadt-Dieburg. Ein Wechsel ist hier nicht vorgesehen.
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