Darmstädter Beteiligungskodex
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Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
BVD New Living GmbH & Co. KG
Die Geschäftsordnung für die Geschäftsleitung wird von der Gesellschafterversammlung erlassen.
Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG
Es gibt keine Geschäftsordnung, jedoch werden die Befugnisse umfangreich in der Satzung geregelt.
ENTEGA Wasserversorgung Biblis GmbH
Aufgrund der Größe der Gesellschaft wird dies nicht für erforderlich gehalten.
GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach
Eine Geschäftsordnung für die Geschäftsleitung ist aufgrund des Umfangs der Geschäftstätigkeit nicht
vorgesehen.
HEAG Kulturfreunde Darmstadt gemeinnützige GmbH
Aufgrund des engen Satzungszweckes der Gesellschaft ist eine Geschäftsordnung nicht erforderlich.
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Eine entsprechende Geschäftsordnung wird zurzeit erarbeitet.
Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH
Die Geschäftsordnung ist in der Satzung vorgegeben.
Wissenschafts- und Kongresszentrum Verwaltungs-GmbH
Nicht notwendig, da nur ein Geschäftsführungsmitglied bestellt.
2.4 Sofern nicht bereits die Satzung entsprechende Regelungen enthält, soll das Aufsichtsgremium
bestimmen, dass bestimmte Arten von Geschäften oder Maßnahmen, die die Vermögens,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wesentlich verändern oder verändern
können, nur mit seiner vorherigen Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Der Zuständigkeitskatalog
soll in der Geschäftsordnung der Geschäftsleitung festgelegt werden und in
regelmäßigen Abständen auf Zweckmäßigkeit und Praktikabilität überprüft werden.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG
Der Aufsichtsrat hat dies bislang nicht bestimmt.
HEAG Kulturfreunde Darmstadt gemeinnützige GmbH
Aufgrund des engen Satzungszweckes der Gesellschaft nicht erforderlich.
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Eine entsprechende Geschäftsordnung wird zurzeit erarbeitet.
2.5 Sofern nicht bereits die Satzung entsprechende Regelungen enthält, soll das Aufsichtsgremium
unter Festlegung geeigneter Wertgrenzen für die jeweilige Gesellschaft in der Geschäftsordnung
für die Geschäftsleitung bestimmen, dass folgende Geschäfte seiner vorherigen
Zustimmung bedürfen:
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