Darmstädter Beteiligungskodex
1. Änderung der Grundsätze der Geschäftspolitik und wesentliche Änderung oder Erweiterung der Geschäftsfelder,
sofern nicht ohnehin geltendes Recht,
- 13 -
2. Verabschiedung der Unternehmensplanung bestehend aus einer Erfolgs-, Bilanz-, Investitions*-, Kapitalfluss-
sowie Personalplanung sowie wesentliche Änderungen der Unternehmensplanung,
3. Geplante Investitionen*, Desinvestitionen und Finanzierungsmaßnahmen ab einer Höhe von ____ EUR bedürfen
zusätzlich der Einzelzustimmung des Aufsichtsrates,
4. Investitionen*, Desinvestitionen und Finanzierungsmaßnahmen ab einer Höhe von ____ EUR, die nicht in
den Planungen des Unternehmens enthalten sind,
5. Errichtung, Erwerb, Veräußerung oder Auflösung von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen,
6. Abschluss, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen im Sinne des § 291 ff. AktG (Ausnahme
Eigenbetrieb und Zweckverband),
7. Bestellung von Sicherheiten für Dritte, wie zum Beispiel Grundsicherheiten, Bürgschaften oder Patronatserklärungen
ab einer Höhe von ____ EUR,
8. Einleitung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Gegenstandswert von über ____ EUR,
9. Verzicht auf fällige Ansprüche und Abschluss von Vergleichen ab einer Höhe von ____ EUR,
10. Erteilung von Prokuren und Generalvollmachten, zusätzlich bei einschlägigen Beteiligungsverhältnissen,
11. Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen, sofern sie für
die Gesellschaft oder die unmittelbare Beteiligung von wesentlicher Bedeutung sind, (Ausnahme Zweckverband),
12. Aufstellung von strategisch relevanten Konzernrichtlinien.
*Zu den Investitionen zählen die Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen und Finanzanlagen. Dazu zählen auch
die Gewährung von langfristigen Darlehen sowie Grundstücksgeschäfte.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
bauverein AG
Finanzierungsmaßnahmen werden bereits bei den sonstigen Punkten berücksichtigt und werden daher
nicht gesondert aufgenommen.
BVD New Living GmbH & Co. KG
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist auf das Geschäftsfeld "Lincoln-Siedlung" ausgerichtet, so dass nicht
alle Punkte erfüllt werden.
citiworks AG; e-netz Südhessen GmbH & Co. KG; ENTEGA AG; ENTEGA NATURpur Energie AG; ENTEGA
Netz AG; ENTEGA Wasserversorgung Biblis GmbH; MW-Mayer GmbH; Orgabo GmbH
Im ENTEGA-Konzern gilt ein in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der ENTEGA AG entwickelter Zustimmungskatalog,
der dem hier aufgeführten Katalog im Wesentlichen entspricht. Unternehmensspezifische
Besonderheiten werden jeweils berücksichtigt.
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)
Teilweise ist dies in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung enthalten, die meisten Punkte liegen
in der Zuständigkeit des Aufsichtsgremiums.
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG
Die zustimmungspflichtigen Geschäfte sind der Gesellschafterversammlung zugeordnet.
_________________________________________________________________________________________________________
-489-