Darmstädter Beteiligungskodex
2.12 Sofern sich Änderungen oder Ergänzungen bei den Stammdaten, Organen, Beteiligungen,
Finanzdaten, gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen oder Verträgen, steuerlichen
Verhältnissen sowie Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der drei letzten
Geschäftsjahre ergeben, sollen diese dem Beteiligungsmanagement unmittelbar mitgeteilt
werden.
Hinweis: Haben sich keine Änderungen oder Ergänzungen im Geschäftsjahr ergeben, wird diese Empfehlung als
erfüllt angesehen.
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Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
bauverein AG
Derartige Mitteilungen erfolgen bereits, sofern Änderungen in wesentlichem Umfang eintreten, durch
Mitteilungen an den Aufsichtsrat, den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie in Zusammenhang mit dem Risikomanagement.
BVD Gewerbe GmbH; BVD Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG; bvd Mittelhessen GmbH; BVD New
Living GmbH & Co. KG; BVD Südhessen GmbH; BVD Verwaltungs-GmbH; GBGE Baugesellschaft mit beschränkter
Haftung Erbach; HEAG Wohnbau GmbH; SOPHIA Hessen GmbH; Wohnungsgesellschaft HEGEMAG
GmbH & Co. Südhessen KG
Derartige Mitteilungen erfolgen bereits, sofern die Änderungen in wesentlichen Umfang eintreten,
durch Mitteilungen an die Gesellschafterversammlung, aber auch an den Aufsichtsrat der bauverein AG
sowie in Zusammenhang mit dem Risikomanagement.
3 Interessenkonflikt
Definition: Ein Interessenkonflikt kann entstehen, wenn ein Geschäftsleitungsmitglied aufgrund
persönlicher oder wirtschaftlicher Verbundenheit zu anderen Gesellschaften, Unternehmen oder
Personen in seiner Entscheidungs- und Handlungsfreiheit eingeschränkt oder beeinflussbar ist.
3.1 Jedes Geschäftsleitungsmitglied soll Interessenkonflikte dem Aufsichtsgremium gegenüber
unverzüglich offen legen und die anderen Geschäftsleitungsmitglieder hierüber informieren.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH
Interessenkonflikte werden mangels Aufsichtsgremium und anderer Geschäftsleitungsmitglieder dem
Gesellschafter angezeigt.
3.2 Geschäfte eines Geschäftsleitungsmitglieds oder ihm/ihr nahestehender Personen oder
Unternehmen außerhalb der Stadtwirtschaft mit der Beteiligung bzw. einem verbundenen
Unternehmen sollen nicht abgeschlossen oder fortgesetzt werden. Über Ausnahmen soll
das Aufsichtsgremium entscheiden.
Beispiele nahestehender Personen/Unternehmen: Familienangehörige und in häuslicher Gemeinschaft lebende
Personen; Unternehmen, in denen ein Mitglied der Geschäftsleitung oder ein Familienmitglied wesentlicher Gesellschafter
oder in leitender Funktion tätig ist.
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