Darmstädter Beteiligungskodex
Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Der Risikobericht ist im Erstellungsprozess.
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Wird angestrebt.
ENTEGA Windpark Erksdorf GmbH
Die Gesellschaft hat kein Aufsichtsgremium. Die Gesellschaft ist in das Risikomanagementsystem des
ENTEGA-Konzerns eingebunden.
HEAG Kulturfreunde Darmstadt gemeinnützige GmbH
Aufgrund des engen Satzungszwecks nicht erforderlich.
HEAG mobiBus GmbH & Co. KG; HEAG mobiTram GmbH & Co. KG; Nahverkehr-Service GmbH (NVS)
Die Berichtspflicht wird gegenüber dem Aufsichtsrat des Mutterunternehmens, HEAG mobilo GmbH, erfüllt.
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Die Erstellung eines Risikomanagements ist ebenfalls in Zukunft geplant.
WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & Co. KG
Entfällt aufgrund des geringen Umfangs der Geschäftstätigkeit.
2.10 Die Geschäftleitung soll dem Beteiligungsmanagement rechtzeitig vor Vollzug
Informationen zu geplanten Veränderungen gemäß § 51 Ziffern 11 und 12 HGO (Errichtung,
Erweiterung, Übernahme und Veräußerung von wirtschaftlichen Unternehmen sowie
Beteiligung an diesen, Umwandlung der Rechtsform) zur Prüfung und Weiterleitung an das
Referat Stadtwirtschaftskoordination vorlegen.
Hinweis: Haben sich keine Änderungen oder Ergänzungen im Geschäftsjahr ergeben, wird diese Empfehlung als
erfüllt angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
BVD Gewerbe GmbH; BVD Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG; bvd Mittelhessen GmbH; BVD New
Living GmbH & Co. KG; BVD Südhessen GmbH; BVD Verwaltungs-GmbH; GBGE Baugesellschaft mit beschränkter
Haftung Erbach; HEAG Wohnbau GmbH; ImmoSelect GmbH; SOPHIA Hessen GmbH; Wohnungsgesellschaft
HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen KG
Diese Informationen werden durch den Bereich Organisation und Recht der bauverein AG weitergeleitet.
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Die gleiche Regelung gilt auch für die Einbeziehung des Beteiligungsmanagements des Landkreises
Darmstadt-Dieburg.
2.11 Die Geschäftsleitung soll dafür Sorge tragen, dass
die Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) beachtet werden.
der Darmstädter Beteiligungskodex Anwendung findet, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt unmittelbar
oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist.
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