Darmstädter Beteiligungskodex
GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach
Die Satzung enthält bereits einen abschließenden Katalog von Geschäftsvorgängen, die der Zustimmung
des Aufsichtsrates bedürfen. Einer weitergehende Verlagerung der Zuständigkeiten bedarf es
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aufgrund der Gesellschaftsstruktur nicht.
HEAG Kulturfreunde Darmstadt gemeinnützige GmbH
Aufgrund des engen Satzungszweckes der Gesellschaft nicht erforderlich.
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Der ausführliche Bericht der Geschäftsleitung ist Bestandteil jeder Sitzung der Betriebskommission des
EAD. Die Themen werden besprochen und protokolliert.
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Bisher wurden keine detaillierten Wertgrenzen festgelegt. Diese sollen jedoch in die Geschäftsordnung
für die Geschäftsleitung eingearbeitet werden.
2.6 Je nach Unternehmensgegenstand und Lage des Unternehmens soll das Aufsichtsgremium
weitere zustimmungsbedürftige Geschäfte und Maßnahmen beschließen. Handlungsmaxime
ist hierbei, Risiken für das Unternehmen und – soweit möglich – auch für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und abzuwenden.
Hinweis: Wenn seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Hinweise vorliegen, dass ein Widerspruch gegeben
ist, wird die Empfehlung als erfüllt angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA); Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt
der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Es sollen auch Risiken für den Landkreis Darmstadt-Dieburg erkannt und abgewendet werden.
GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach
Die Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats ist gesetzlich geregelt und bezieht sich auf die Risiken und
das Wohl des Unternehmens. Der Aufsichtsrat kann dabei nicht gleichzeitig die Risiken der Wissenschaftsstadt
Darmstadt erkennen und abwenden.
HEAG Kulturfreunde Darmstadt gemeinnützige GmbH
Aufgrund des engen Satzungszweckes der Gesellschaft nicht erforderlich.
MW-Mayer GmbH
Der Beirat beschließt nicht mehr.
2.7 Das Aufsichtsgremium soll die Informations- und Berichtspflichten der Geschäftsleitung an
das Aufsichtsgremium eindeutig festlegen.
Hinweis: Siehe auch Abschnitt B Geschäftsleitung / 2.3. Liegt eine Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat vor,
wird diese Empfehlung als erfüllt angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach
Auch dies ergibt sich aus der Satzung.
HEAG Kulturfreunde Darmstadt gemeinnützige GmbH
Aufgrund des engen Satzungszweckes und der Regelungen in der Satzung der Gesellschaft nicht erforderlich.
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