Darmstädter Beteiligungskodex
Darmstädter Stadtentwicklungs Verwaltungsgesellschaft mbH
Es gibt nur einen Geschäftsführer. Der Zweck und die Größe des Unternehmens rechtfertigt keine zwei
Geschäftsführer.
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Gemäß § 4 (2) der Betriebssatzung des EAD besteht die Betriebsleitung aus einem oder mehreren Betriebsleitern.
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ENTEGA Abwasserreinigung Verwaltungs-GmbH
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB. Die Geschäftsführung besteht aus
einer Person, darüber hinaus sind zwei Prokuristen eingesetzt. Gemäß Vollmachtenregelung des ENTEGA
Konzerns gilt stets das 4-Augen-Prinzip.
ENTEGA NATURpur Energie AG
Aufgrund des Geschäftsumfangs und -volumens der Gesellschaft wird derzeit keine Notwendigkeit für
eine Erweiterung des Vorstands gesehen. Das Vier-Augen-Prinzip wird durch die Bestellung von zwei
Prokuristen entsprechend der Konzernvorgaben Anwendung gewahrt.
ENTEGA NATURpur Institut gGmbH
Aufgrund des Geschäftsumfangs und -volumens der Gesellschaft wird derzeit keine Notwendigkeit für
eine weitere Besetzung gesehen, das Vier-Augen-Prinzip findet insbesondere entsprechend der Konzernvorgaben
Anwendung.
GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach
Es gibt einen Geschäftsführer und einen Prokuristen.
HEAG Kulturfreunde Darmstadt gemeinnützige GmbH
Aufgrund des engen satzungsmäßigen Geschäftsumfanges besteht die Geschäftsleitung nur aus einer
Person.
HEAG Versicherungsservice GmbH
Die Geschäftsleitung besteht aus zwei Personen. Die Erteilung der Einzelvertretungsbefugnis an einen
der Geschäftsführer erschien ursprünglich erforderlich, da das Geschäftsmodell möglicherweise eine Erlaubnis
vorausgesetzt hätte, die die alleinige Vertretung durch einen Volljuristen erforderlich gemacht
hätte. Nachfolgend hat sich die Einzelvertretungsbefugnis als sinnvoll erwiesen, da die Geschäftsführer
räumlich getrennt tätig sind.
Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH
Die Gesellschaft, die nicht mehr operativ tätig ist, hat mittlerweile nur noch einen Geschäftsführer.
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Nach § 267 Abs. 1 HGB treffen zwei der drei Kriterien nicht auf den Verwaltungsverband zu, so dass
dieser nach der Definition als kleine Gesellschaft bzw. Beteiligung zu bezeichnen ist. Daher sind nur ein
Geschäftsführer und eine Stellvertreterin eingesetzt.
WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH
Entfällt aufgrund des geringen Umfangs der Geschäftstätigkeit.
Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH
Entfällt aufgrund des geringen Umfangs der Geschäftstätigkeit und des Katalogs der Zustimmung geregelt
durch die in der Satzung festgeschriebene Geschäftsordnung. Das Vier-Augen-Prinzip wird durch
die Dienstanweisungen und erteilten Handlungsvollmachten gewährleistet.
Wissenschafts- und Kongresszentrum Verwaltungs-GmbH
Lars Wöhler wurde 2010 zum alleinigen Geschäftsführer bestellt, Verträge werden grundsätzlich von
der jeweiligen Fachbereichsleitung (i.V.) mit unterzeichnet, Einsetzung Prokurist/in in Klärung.
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