Darmstädter Beteiligungskodex
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HEAG
Der Personalausschuss beschließt an der Stelle des Aufsichtsrates über ausgewählte Personalentscheidungen.
HEAG mobilo GmbH
Der Personalausschuss beschließt Geschäftsführerverträge.
2.13 Ausschüsse sollen in der Aufsichtsgremiumssitzung über die Ausschussarbeit berichten.
Hinweis: Diese Empfehlung gilt nicht für Beteiligungen, die keine Ausschüsse haben. Die Empfehlung wird dann
als erfüllt angesehen.
2.14 Das Aufsichtsgremium soll gemeinsam mit der Geschäftsleitung für eine langfristige Nachfolgeplanung
sorgen.
Ausnahme: Eigenbetriebe. Die Empfehlung wird hier als erfüllt angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
e-netz Südhessen GmbH & Co. KG
Die Nachfolgeplanung wird mit den Gesellschaftern abgestimmt.
3 Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums
3.1 Der/Die Aufsichtsgremiumsvorsitzende soll mit der Geschäftsleitung und dem Beteiligungsmanagement
regelmäßig Kontakt halten und die Strategie, die Geschäftsentwicklung
und das Risikomanagement des Unternehmens unter Berücksichtigung der Stadtwirtschaftsstrategie
beraten.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)
Es soll ebenfalls Kontakt mit dem Beteiligungsmanagement des Landkreises Darmstadt-Dieburg gehalten
werden, um die strategischen Ziele des Landkreises zu berücksichtigen.
GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach
Der Aufsichtsratsvorsitzende ist, wie der gesamte Aufsichtsrat, gesetzlich dem Wohle des Unternehmens
verpflichtet.
HEAG mobilo GmbH
Ebenso sind die strategischen Ziele des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu beachten.
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Es soll ebenfalls Kontakt mit dem Beteiligungsmanagement des Landkreises Darmstadt-Dieburg gehalten
werden, um die strategischen Ziele des Landkreises zu berücksichtigen.
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