Darmstädter Beteiligungskodex
1.2 Unabhängig vom Grad und der Höhe der Beteiligung sollen die Anteilseigner die Rechte
nach den §§ 53 und 54 HGrG zugunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Satzungen
bzw. Gesellschaftsverträgen verankern.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)
Dies soll bei der nächsten Satzungsänderung erfolgen.
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MW-Mayer GmbH; Orgabo GmbH
Keine Verankerung in den Satzungen oder Gesellschaftsverträgen, jedoch Prüfung im Rahmen des Jahresabschlusses.
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Hierzu existiert zwar keine Festlegung, jedoch regeln die §§ 11 und 12 der vorgenannten Satzung die
vorzunehmenden Prüfungen der Revisionsämter der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg. Es wird angestrebt, dass die Rechte nach den §§ 53 und 54 HGrG bei der nächsten Satzungsänderung
zugunsten der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg verankert werden.
1.3 Die Prüfung nach § 53 HGrG soll im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erfolgen, es sei
denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt vor.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Aufgrund von § 11 der Satzung des Zweckverbandes "Verwaltungsverband für das Verwaltungsverband
für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg" erfolgt die Rechnungsprüfung
und somit auch die Prüfung der Jahresabschlüsse durch das Revisionsamt des Landkreises
Darmstadt-Dieburg.
1.4 Die Feststellung des Jahresabschlusses soll innerhalb der ersten 8 Monate bei Personen-
und Kapitalgesellschaften erfolgen, innerhalb von 1 Jahr bei Eigenbetrieben und Zweckverbänden.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG; Darmstädter Sportstätten Verwaltungsgesellschaft mbH
Es bestand ein Verzug von sechs Monaten aufgrund des Unternehmensaufbaus.
Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Ziel wird aktiv verfolgt.
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Der Prüfungszeitraum für den Jahresabschluss 2015 war mit Unterbrechungen Juni 2016 bis Januar
2017. Der Jahresabschlussbericht der Prüfungsgesellschaft datiert auf den 20. Januar 2017
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Aufgrund dessen, dass nach der Eröffnungsbilanz bislang nur die Jahresabschlüsse für 2009 und 2010
abgeschlossen werden konnten und die Jahresabschlüsse nun für die Jahre 2011 bis 2015 zu erstellen
sind, konnte der Jahresabschluss für 2016 noch nicht fertig gestellt werden.
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