Darmstädter Beteiligungskodex
bei Neugründungen unabhängig von der Rechtsform ein Aufsichtsgremium mit kommunalen Mitgliedern
entsprechend den Beteiligungsverhältnissen bei wirtschaftlich bedeutenden Beteiligungen, insbesondere
bei einer Bilanzsumme über 50 Mio. EUR, eingerichtet wird.
Sofern ein Aufsichtsgremium nicht eingerichtet wird, soll jedenfalls sichergestellt sein, dass Geschäfte
dieser Gesellschaft, die nach Art und Umfang bei der Muttergesellschaft der Zustimmung ihres Aufsichtsgremiums
unterliegen würden, dem Aufsichtsgremium der Muttergesellschaft zur Beschlussfassung vorgelegt
werden. Dies umfasst zumindest die Fünfjahresplanung der Gesellschaft sowie von der Planung
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abweichende Investitionen.
sofern rechtlich durchführbar, von der Möglichkeit, Mitglieder der Wissenschaftsstadt Darmstadt in das
Aufsichtsgremium zu entsenden, möglichst umfassend Gebrauch gemacht und dies in den Satzungen der
Unternehmen entsprechend festgesetzt wird. Dies gilt auch entsprechend bei mittelbaren Mehrheitsbeteiligungen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit der Maßgabe, dass der/die Entsendeberechtigte das
zwischengeschaltete Unternehmen ist.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
bauverein AG
Diese Vorgaben werden erfüllt. Allerdings findet der Kodex in einigen Tochtergesellschaften keine Anwendung,
bei denen die wirtschaftlichen und strukturellen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
citiworks AG; Count+Care GmbH & Co. KG; COUNT+CARE Verwaltungs-GmbH; e-netz Südhessen GmbH &
Co. KG; e-netz Südhessen Verwaltungs-GmbH; ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG ENTEGA Abwasserreinigung
Verwaltungs-GmbH; ENTEGA AG; ENTEGA Energie GmbH; ENTEGA Gebäudetechnik
GmbH & Co. KG; ENTEGA Gebäudetechnik Verwaltungs-GmbH; ENTEGA Medianet GmbH; ENTEGA NATURpur
Energie AG; ENTEGA NATURpur Institut gGmbH; ENTEGA Netz AG; ENTEGA Regenerativ GmbH; ENTEGA
Wasserversorgung Biblis GmbH; ENTEGA Windpark Erksdorf GmbH; ENTEGA Windpark Hausfirste
GmbH & Co. KG; ENTEGA Windpark Hausfirste Verwaltungs-GmbH; HSE Beteiligungs-GmbH HSE Windpark
Binselberg GmbH & Co. KG; HSE Windpark Binselberg Verwaltungs-GmbH; HSE Windpark Schlüchtern
GmbH; HSE Wohnpark GmbH & Co. KG; HSE Wohnpark Verwaltungs-GmbH; MW-Mayer GmbH; Orgabo
GmbH; PEB Breitband GmbH & Co. KG; Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH
Auf den Vorrang der bundesrechtlichen Vorschriften wird hingewiesen. Gremienstrukturen und Zustimmungskataloge
sind im ENTEGA-Konzern im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat der ENTEGA festgelegt.
Die Verteilung der Gremienpositionen im ENTEGA-Konzern ist ebenfalls im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat
der ENTEGA unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaften und der Anteilseigner
und der Mitbestimmung festgelegt.
HEAG mobilo GmbH
Im Gesellschaftsvertrag ist keine Entsendung für Mitglieder der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgesehen.
Medianet Breitband Beteiligungsgesellschaft mbH; PEB Breitband Beteiligungsgesellschaft mbH
Für das Berichtsjahr sowie auch zukünftig soll eine Entsprechenserklärung nach dem Darmstädter Beteiligungskodex
abgegeben werden. Es ist zudem nicht geplant, Beteiligungsunternehmen mit Aufsichtsratsgremien
zu gründen.
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Die Geschäftsleitung verpflichtet sich dazu, auch im gleichen Maße für die Interessen des Landkreises
Darmstadt-Dieburg Sorge zu tragen.
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