Darmstädter Beteiligungskodex
3.2 Der/Die Aufsichtsgremiumsvorsitzende soll über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung
der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung
sind, unverzüglich durch die Geschäftsleitung informiert werden. Der/Die Aufsichtsgremiumsvorsitzende
soll sodann das Aufsichtsgremium unterrichten und erforderlichenfalls
eine außerordentliche Aufsichtsgremiumssitzung einberufen.
3.3 Sofern das Aufsichtsgremium für die Bestellung der Mitglieder der Geschäftsleitung zuständig
ist, soll im Vorfeld derartiger Entscheidungen eine Erörterung des/der Aufsichtsgremiumsvorsitzenden
mit dem Beteiligungsmanagement erfolgen.
Ausnahme: HEAG
Hinweis: Diese Empfehlung gilt nicht für Beteiligungen, deren Aufsichtsgremium nicht für die Bestellung der Mitglieder
der Geschäftsleitung zuständig ist. Die Empfehlung wird dann gleichwohl als erfüllt angesehen.
3.4 Sofern ein Personalausschuss vorhanden ist, soll der/die Vorsitzende des Aufsichtsgremiums
zugleich Vorsitzende/r dieses Ausschusses sein.
Hinweis: Diese Empfehlung gilt nicht für Beteiligungen, die keine Ausschüsse haben. Die Empfehlung wird dann
als erfüllt angesehen.
3.5 Den Vorsitz anderer Ausschüsse soll der/die Vorsitzende des Aufsichtsgremiums nicht
übernehmen.
Hinweis: Diese Empfehlung gilt nicht für Beteiligungen, die keine Ausschüsse haben. Die Empfehlung wird dann
als erfüllt angesehen.
3.6 Der/Die Vorsitzende des Aufsichtsgremiums soll dessen Mitglieder auf ihre Verschwiegenheitsverpflichtung
und auf deren Einhaltung hinweisen.
3.7 Der/Die Vorsitzende des Aufsichtsgremiums soll dafür Sorge tragen, dass es für die im Aufsichtsgremium
beschlossenen und noch nicht durchgeführten Maßnahmen einmal jährlich
einen Bericht über den Stand der Umsetzung gibt.
3.8 Bei einem Wechsel des Aufsichtsgremiums soll der/die Vorsitzende des bisherigen Aufsichtsgremiums
das neue Gremium über gefasste und noch nicht durchgeführte Beschlüsse
informieren.
Hinweis: Hat im Geschäftsjahr kein Wechsel des Aufsichtsgremiums stattgefunden, wird die Empfehlung als erfüllt
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angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
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