GELTUNGSBEREICH
Der Beteiligungsbericht der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfüllt die Anforderungen
des § 123a Hessische Gemeindeordnung. Es werden alle Unternehmen in einer Privatrechtsform
berichtet, an denen die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu mindestens
20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Die Berichte der einzelnen Beteiligungen enthalten die gesetzlich geforderten sowie
freiwilligen Angaben u.a. über
den Gegenstand des Unternehmens,
den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen,
die Beteiligungsverhältnisse und die Beteiligungen des Unternehmens,
die Besetzung der Organe und deren Vergütung,
die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung,
Kennzahlen zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung (inklusive Bankverbindlichkeiten,
die Hinweise zu Kreditaufnahmen enthalten) sowie Personalkennzahlen
die wirtschaftliche Lage, gegebenenfalls mit Informationen über Kapitalzuführungen
und -entnahmen durch die Gemeinde.
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitungen sowie der Aufsichtsorgane werden
in der Regel sowohl in Summe je Organ als auch personalisiert ausgewiesenMeist
setzt sich die Vergütung der Geschäftsleitung aus einem fixen und einem zielorientierten
variablen Bestandteil zusammen. Maßgeblich für die Ermittlung der Bezüge sind
die im Geschäftsjahr geleisteten Zahlungen, die Angaben nach § 285 Abs. 9 HGB sind
zu Grunde zu legen. Die Mitglieder der Aufsichtsorgane werden mit einem Stand zum
31.12.2016 ausgewiesen. Die Darstellung der Vergütung erfolgt entsprechend. Aus
diesem Grund kann es zu Abweichungen zu den Werten in den Prüfberichten der Gesellschaften
kommen. Die ausgewiesenen Bezüge setzten sich zusammen aus Grundvergütung
und Sitzungsgeld.
Die Bürgschaften und Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind in einer gesonderten
Übersicht unter dem Abschnitt „Leistungsbeziehungen mit der Wissenschaftsstadt
Darmstadt“ am Ende des Berichts aufgeführt.
Für die im Folgenden aufgeführten Unternehmen wurde eine komprimierte Darstellung
gewählt bzw. vollständig auf die Berichterstattung verzichtet.
a) Unternehmen, die als Komplementäre fungieren (Verwaltungsgesellschaften ohne
operatives Geschäft)
Komplementärgesellschaften
BVD Verwaltungs-GmbH
COUNT+CARE Verwaltungs-GmbH
Darmstädter Sportstätten Verwaltungs-GmbH (DSG)
Darmstädter Stadtentwicklungs Verwaltungsgesellschaft mbH (DSE)
ENTEGA Abwasserreinigung Verwaltungs-GmbH
ENTEGA Gebäudetechnik Verwaltungs-GmbH
ENTEGA Windpark Hausfirste Verwaltungs-GmbH
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