Darmstädter Beteiligungskodex
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e-netz Südhessen GmbH & Co. KG
Interessenskonflikte sollen vom Aufsichtsgremiumsmitglied gegenüber dem Aufsichtsgremiumsvorsitzenden
offengelegt werden.
4.4 Das Aufsichtsgremium soll in seinem Bericht an die Anteilseignerversammlung über aufgetretene
Interessenkonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsgremiums und deren Behandlung
informieren.
Ausnahme: Eigenbetriebe. Die Empfehlung wird hier als erfüllt angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG
Ein Bericht an die Anteilseignerversammlung ist nicht vorgesehen.
e-netz Südhessen GmbH & Co. KG
Es gibt keine Verpflichtung zur Erstellung eines Berichts an die Anteilseigner. Somit kann auch nicht
über Interessenskonflikte informiert werden.
4.5 Ein Aufsichtsgremiumsmitglied soll in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu
der Beteiligung oder deren Geschäftsleitung stehen, die einen wesentlichen und nicht nur
vorübergehenden Interessenkonflikt begründet.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
citiworks AG; e-netz Südhessen GmbH & Co. KG; ENTEGA NATURpur Energie AG; ENTEGA Wasserversorgung
Biblis GmbH; MW-Mayer GmbH; Orgabo GmbH
Diesem Punkt kann wegen der ENTEGA-Konzernstruktur und den damit verbundenen Vertretern im Aufsichtsrat
grundsätzlich nicht entsprochen werden.
GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach
Ist nicht bekannt.
Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH
Das Aufsichtsratsmitglied Santi Umberti ist ebenfalls Vorsitzender des Gewerbevereins Kranichstein, der
Zuschüsse von Darmstadt Marketing GmbH bezieht. Der Interessenskonflikt wurde in der Sitzung am
6.12.16 offengelegt. Sofern sich der Aufsichtsrat mit Tagesordnungspunkten befasst, die den Gewerbeverein
betreffen, dem Herr Umberti vorsteht, nimmt Herr Umberti an der Beratung und Beschlussfassung
nicht teil, indem er den Tagungsraum verlässt. Bei schriftlicher Abstimmung wird er sich ebenfalls
enthalten. Das Vorgehen wurde mit dem Beteiligungsmanagement und dem Gesellschafter abgestimmt.
4.6 Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsgremiumsmitglieds
sollen zur Beendigung des Mandats führen.
Hinweis: Liegen keine Interessenkonflikte vor, wird die Empfehlung als erfüllt angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
citiworks AG; e-netz Südhessen GmbH & Co. KG; ENTEGA NATURpur Energie AG; ENTEGA Wasserversorgung
Biblis GmbH; MW-Mayer GmbH; Orgabo GmbH
Diesem Punkt kann wegen der ENTEGA-Konzernstruktur und den damit verbundenen Vertretern im Aufsichtsrat
grundsätzlich nicht entsprochen werden.
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