Darmstädter Beteiligungskodex
1.5 Sachverständige oder Auskunftspersonen sollen vom Vorsitzenden / der Vorsitzenden des
Aufsichtsgremiums nur zu einzelnen Gegenständen und auf den erforderlichen Umfang beschränkt
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hinzugezogen werden.
Ausnahme: Teilnahme des Beteiligungsmanagements auf Wunsch des Beteiligungsdezernenten / der Beteiligungsdezernentin
und Prokuristen/Prokuristinnen, Bereichsleiter/innen und Juristen/Juristinnen o. a. des Unternehmens
mit Zustimmung des Aufsichtsgremiums.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
citiworks AG; e-netz Südhessen GmbH & Co. KG; ENTEGA AG; ENTEGA Netz AG;
Über die Teilnahme von Sachverständigen oder Auskunftspersonen entscheidet das Plenum.
1.6 Die Vertreterinnen/die Vertreter der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Stadtwirtschaft
sollen ihr Mandat niederlegen, wenn sie das Amt, das Grundlage für ihre Wahl oder
Entsendung in das Überwachungsorgan war, nicht mehr ausüben.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
bauverein AG
Zwei Mitglieder sind nicht Mitglied der Stadtverordnetenversammlung bzw. des Magistrats. Aufgrund
ihrer umfangreichen Expertise ist ihre Berufung bzw. ihr Verbleib im Aufsichtsrat vorgesehen.
BVD New Living GmbH & Co. KG
Ein Mitglied des Aufsichtsrates ist nicht mehr Mitglied der Stadtverordnetenversammlung / des Magistrats.
ENTEGA AG
Ein Mitglied des Gremiums hat im Verlauf des Berichtsjahrs das Amt, das Grundlage für die Wahl in den
Aufsichtsrat war, verloren. Aufgrund der langjährigen Erfahrung dieses Aufsichtsratsmitglieds wurde
von einem Ausscheiden aus dem Aufsichtsgremium abgesehen.
ENTEGA Netz AG
Ein Mitglied des Gremiums hat im Verlauf des Berichtsjahrs das Amt, das Grundlage für die Wahl in den
Aufsichtsrat war, verloren. Aufgrund der langjährigen Erfahrung dieses Aufsichtsratsmitglieds wurde
von einem Ausscheiden aus dem Aufsichtsgremiums abgesehen.
HEAG
Drei Mitglieder sind nicht mehr Mitglied der Stadtverordnetenversammlung bzw. des Magistrats. Aufgrund
ihrer umfangreichen Expertise wurde jedoch kein Wechsel vorgenommen.
HEAG mobilo GmbH
Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sind nicht mehr Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.
2 Aufgaben und Zuständigkeiten
2.1 Die Satzung soll bestimmen, dass die Anteilseignerversammlung auch die Mitglieder des
Aufsichtsgremiums entlasten soll (entsprechend AktG).
Ausnahme: Eigenbetriebe, Zweckverbände. Die Empfehlung wird hier als erfüllt angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
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