HSE Windpark Binselberg GmbH & Co. KG
Bericht zur wirtschaftlichen Lage
Die HSE Windpark Binselberg GmbH & Co. KG ist eine Zweckgesellschaft zur Projektierung, Errichtung,
Finanzierung und zum Betrieb von Windenergieanlagen. Daher sind die Rahmenbedingungen der
Gesellschaft insbesondere durch das die Einspeisevergütung regelnde Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer
Energien (EEG) im Jahr der Inbetriebnahme bestimmt. Die zwei Windenergieanlagen mit einer
elektrischen Leistung von insgesamt vier Megawatt erzeugten im Geschäftsjahr 2016 ca. 9,6 Mio. kWh
Strom. Dieser wurde in das örtliche Verteilnetz eingespeist und gemäß EEG sowie der darin vorgesehenen
Direktvermarktung vergütet.
Die Vermögenslage der Gesellschaft ist wesentlich geprägt durch die in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen.
Die Anlagendeckung beträgt 34,1 % (Vorjahr: 32,1 %). Das Sachanlagevermögen in
Höhe von 5.396 TEUR trägt auf der Aktivseite mit 87,1 % (Vorjahr: 86,8 %) zur Bilanzsumme der Gesellschaft
bei, während auf der Passivseite Eigenkapital und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
98,1 % (Vorjahr: 98,1 %) der Bilanzsumme ausmachen. Die langfristigen Vermögensgegenstände
sind damit fristenkongruent über Eigenkapital und ein langfristiges Darlehen finanziert.
Die Umsätze aus Einspeiseerlösen sind im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr 2015 um ca.
42 TEUR gesunken. Den Umsätzen stehen im Wesentlichen konstante Abschreibungen und sonstige
betriebliche Aufwendungen sowie durch die Tilgung kontinuierlich sinkende Zinsaufwendungen gegenüber.
Insgesamt schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 168 TEUR (Vorjahr:
182 TEUR) ab. Grund für die Abweichung zum Vorjahr 2015 sind schlechtere Windverhältnisse.
Die Windenergienanlagen werden in den Folgejahren bei einem im langjährigen Mittel liegenden Windaufkommen
eine jährliche elektrische Arbeit von 10.450 MWh produzieren. Aus den hieraus resultierenden
Einspeiseerlösen erwarten wir für 2017 Umsatzerlöse von ca. 1.028 TEUR und einen Jahresüberschuss
von rund 139 TEUR.
Den Anforderungen des „Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ hinsichtlich
der Verpflichtung zum Risikomanagement und der Anwendung von Kontrollsystemen wurde Rechnung
getragen. Der Geschäftsführung sind danach keine Risiken bekannt, die für das Unternehmen
bestandsgefährdend sind und nicht durch geeignete Gegenmaßnahmen adäquat gesteuert werden
können.
Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 erfolgte durch Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, welche den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt hat.
Der Darmstädter Beteiligungskodex wird angewendet. Eine Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr
2016 wurde bis zur Fertigstellung des Beteiligungsberichtes abgegeben.
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