Darmstädter Beteiligungskodex
e-netz Südhessen GmbH & Co. KG; MW-Mayer GmbH; ENTEGA Gebäudetechnik GmbH & Co. KG; citiworks
AG; ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG; ENTEGA Medianet GmbH; Count+Care GmbH & Co. KG;
ENTEGA Energie GmbH
Es wird aktuell und auch zukünftig das betriebliche Vorschlagswesen der Konzernmutter ENTEGA AG genutzt.
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ENTEGA AG
Die Gesellschaft hat zwar ein betriebliches Vorschlagswesen, im Aufsichtsrat wurde das Ergebnis des
Vorschlagswesens aufgrund der Vielzahl der zu behandelnden Themen allerdings nicht explizit berichtet.
Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Darmstadt GmbH
Hierfür ist das MVZ zu klein.
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Aufgrund der kleinen Größe des Verwaltungsverbandes existiert kein betriebliches Vorschlagswesen.
5.7 Die Geschäftsleitung soll eine gute Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung zum
Wohle des Unternehmens und der Beschäftigten praktizieren.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach
Das Unternehmen hat, mit Ausnahme des Prokuristen, keine Beschäftigten.
BVD Gewerbe GmbH; BVD New Living GmbH & Co. KG; HEAG Wohnbau GmbH; bvd Mittelhessen GmbH;
ImmoSelect GmbH; SOPHIA Hessen GmbH; Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Darmstadt
GmbH
Das Unternehmen hat keine Arbeitnehmervertretung.
5.8 Es soll eine Richtlinie zur Compliance und/oder Antikorruption geben.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach; bvd Mittelhessen GmbH
Es gilt die Antikorruptionsrichtlinie der bauverein AG.
5.9 Die Geschäftsleitung soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch geeignete Maßnahmen
wie Gleitzeitregelungen oder Teilzeitbeschäftigungen und geeignete Kinderbetreuungsmöglichkeiten
fördern.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach
Das Unternehmen hat, mit Ausnahme des Prokuristen, keine Beschäftigten.
5.10 Die Geschäftsleitung soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen im
Rahmen von fachlicher und sozialer Eignung eine gleichberechtigte Berücksichtigung von
Frauen und Männern anstreben.
Hinweis: Fand im Geschäftsjahr keine Besetzung von Führungspositionen statt, wird die Empfehlung als erfüllt
angesehen.
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