Darmstädter Beteiligungskodex
5.11 Die Geschäftsleitung soll darauf hinwirken, dass bei allen Planungen und Projekten die
Rechte von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden und der jeweils zuständige
Behindertenbeauftragte eingebunden wird.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
bauverein AG; BVD Gewerbe GmbH;HEAG Wohnbau GmbH
Aufgrund der Immobilienstruktur des Unternehmens und der wirtschaftlichen Belange kann der Empfehlung
nicht bei allen Projekten und Planungen entsprochen werden.
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bvd Mittelhessen GmbH; ImmoSelect GmbH; SOPHIA Hessen GmbH
Aufgrund der Unternehmensstruktur und der wirtschaftlichen Belange kann der Empfehlung nicht bei
allen Projekten und Planungen entsprochen werden.
BVD New Living GmbH & Co. KG; GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach;
Es ist unklar, wer der jeweilige zuständige Behindertenbeauftragte im Rahmen dieser Vorgabe ist.
SSG Starkenburg Service GmbH; Klinikum Catering Service GmbH; Emilia Seniorenresidenz GmbH; Marienhospital
Darmstadt gGmbH
Sicherstellung über die Muttergesellschaft Klinikum Darmstadt GmbH.
5.12 Die Geschäftsleitung soll die Gesundheit der Beschäftigten schützen, fördern und für einen
gesunden Lebensstil sensibilisieren.
5.13 Die Geschäftsleitung soll für einen effizienten und umweltgerechten Umgang mit natürlichen
Ressourcen Sorge tragen.
C Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Sofern in der Beteiligung kein Aufsichtsgremium eingerichtet ist, nimmt die Gesellschafterversammlung die Aufgaben
und Funktionen des Aufsichtsgremiums in Bezug auf die Geschäftsleitung wahr.
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1.1 Die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse sollen nach den Vorschriften für große
Kapitalgesellschaften erfolgen, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums
Darmstadt vor.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg
Aufgrund von § 11 der Satzung des Zweckverbandes "Verwaltungsverband für das Verwaltungsverband
für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg" erfolgt die Rechnungsprüfung
und somit auch die Prüfung der Jahresabschlüsse durch das Revisionsamt des Landkreises
Darmstadt-Dieburg.
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