Die Prüfung nach § 53 HGrG soll im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erfolgen, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt vor. - Die Feststellung des Jahresabschlusses soll innerhalb der ersten 8 Monate bei Personen- und Kapitalgesellschaften erfolgen, innerhalb von 1 Jahr bei Eigenbetrieben und Zweckverbänden. - Das Aufsichtsgremium oder der/die Aufsichtsgremiumsvorsitzende sollen Prüfungsschwerpunkte für die Abschlussprüfung festlegen.

HEAG Beteiligungsbericht

1.3 Die Prüfung nach § 53 HGrG soll im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erfolgen, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt vor. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg Aufgrund von § 11 der Satzung des Zweckverbandes "Verwaltungsverband für das Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt Dieburg" erfolgt die Rechnungsprüfung und somit auch die Prüfung der Jahresabschlüsse durch das Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg. 1.4 Die Feststellung des Jahresabschlusses soll innerhalb der ersten 8 Monate bei Personen- und Kapitalgesellschaften erfolgen, innerhalb von 1 Jahr bei Eigenbetrieben und Zweckverbänden. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt Ziel wird aktiv verfolgt. • Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Die Jahresabschlussprüfung 2014 hat im November 2015 begonnen • Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg Aufgrund dessen, dass die geprüfte Eröffnungsbilanz von der Verbandsversammlung erst in der Satzung am 13.12.2013 beschlossen wurde und die Jahresabschlüsse nun für die Jahre 2009 bis 2014 zu erstellen sind, konnte der Jahresabschluss für 2015 noch nicht fertig gestellt werden. 1.5 Das Aufsichtsgremium oder der/die Aufsichtsgremiumsvorsitzende sollen Prüfungsschwerpunkte für die Abschlussprüfung festlegen. Ausnahme: Eigenbetriebe. Die Empfehlung wird hier als erfüllt angesehen. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • HEAG Versicherungsservice GmbH Aufgrund des geringen Ausmaßes der Geschäftstätigkeit erschien bislang die Setzung von Prüfungsschwerpunkten entbehrlich. • GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach; BVD Verwaltungs-GmbH; BVD Gewerbe GmbH; HEAG Wohnbau GmbH; bvd Mittelhessen GmbH; ImmoSelect GmbH, SOPHIA Hessen GmbH; BVD Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG; BVD Südhessen GmbH; BVD New Living GmbH & Co. KG; Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen KG Die Prüfungsschwerpunkte werden im Regelfall seitens des Prüfers aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens selber festgelegt. • HEAG Kulturfreunde Darmstadt gemeinnützige GmbH Aufgrund des engen Satzungszweckes nicht erforderlich. () () () - 546 -


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