Das Aufsichtsgremium soll sich - im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten - aktiv für die Umsetzung des Darmstädter Beteiligungskodex einsetzen. - Jedes Mitglied des Aufsichtsgremiums soll in einem Geschäftsjahr mindestens an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsgremiums teilnehmen. - Sofern im Aufsichtsgremium Ausschüsse gebildet wurden, dienen diese der effektiven Vorbereitung der Aufsichtsgremiumssitzung und sollen keine Entscheidungskompetenz haben. - Ausschüsse sollen in der Aufsichtsgremiumssitzung über die Ausschussarbeit berichten. - Das Aufsichtsgremium soll gemeinsam mit der Geschäftsleitung für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen.

HEAG Beteiligungsbericht

2.10 Das Aufsichtsgremium soll sich - im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten - aktiv für die Umsetzung des Darmstädter Beteiligungskodex einsetzen. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA); Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg Die Beteiligungsrichtlinie des Landkreises Darmstadt-Dieburg soll ebenfalls berücksichtigt werden. 2.11 Jedes Mitglied des Aufsichtsgremiums soll in einem Geschäftsjahr mindestens an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsgremiums teilnehmen. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Zwei Mitglieder der Betriebskommission haben nicht an der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. • ENTEGA Netz AG Im Berichtsjahr hat Herr Landrat Klaus Peter Schellhaas an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilnehmen können. 2.12 Sofern im Aufsichtsgremium Ausschüsse gebildet wurden, dienen diese der effektiven Vorbereitung der Aufsichtsgremiumssitzung und sollen keine Entscheidungskompetenz haben. Hinweis: Diese Empfehlung gilt nicht für Beteiligungen, die keine Ausschüsse haben. Die Empfehlung wird dann als erfüllt angesehen. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • HEAG mobilo GmbH Der Personalausschuss beschließt Geschäftsführerverträge. 2.13 Ausschüsse sollen in der Aufsichtsgremiumssitzung über die Ausschussarbeit berichten. Hinweis: Diese Empfehlung gilt nicht für Beteiligungen, die keine Ausschüsse haben. Die Empfehlung wird dann als erfüllt angesehen. 2.14 Das Aufsichtsgremium soll gemeinsam mit der Geschäftsleitung für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Ausnahme: Eigenbetriebe. Die Empfehlung wird hier als erfüllt angesehen. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Die Nachfolgeplanung wird mit den Gesellschaftern abgestimmt. () () ()  () - 514 -


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