Sachverständige oder Auskunftspersonen sollen vom Vorsitzenden / der Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums nur zu einzelnen Gegenständen und auf den erforderlichen Umfang beschränkt hinzugezogen werden. - Die Vertreterinnen/die Vertreter der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Stadtwirtschaft sollen ihr Mandat niederlegen, wenn sie das Amt, das Grundlage für ihre Wahl oder Entsendung in das Überwachungsorgan war, nicht mehr ausüben. - 2 Aufgaben und Zuständigkeiten - Die Satzung soll bestimmen, dass die Anteilseignerversammlung auch die Mitglieder des Aufsichtsgremiums entlasten soll (entsprechend AktG).

HEAG Beteiligungsbericht

Kontrolle muss durch bestellende Gremien erfolgen. In 2015 nahmen zwei Mitglieder 6 Mandate wahr. • citiworks AG; ENTEGA NATURpur AG; e-netz Südhessen GmbH & Co. KG; ENTEGA Wasserversorgung Biblis GmbH Hiervon wurde für die Vorstände der ENTEGA AG im Geschäftsjahr 2015 und auch zukünftig abgewichen, da diese aufgrund der Vielzahl von Tochtergesellschaften zur Wahrung der Interessen des ENTEGA-Konzerns einer größeren Anzahl von Gremien angehören. 1.5 Sachverständige oder Auskunftspersonen sollen vom Vorsitzenden / der Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums nur zu einzelnen Gegenständen und auf den erforderlichen Umfang beschränkt hinzugezogen werden. Ausnahme: Teilnahme des Beteiligungsmanagements auf Wunsch des Beteiligungsdezernenten / der Beteiligungsdezernentin und Prokuristen/Prokuristinnen, Bereichsleiter/innen und Juristen/ Juristinnen o. a. des Unternehmens mit Zustimmung des Aufsichtsgremiums. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • ENTEGA AG; ENTEGA Netz AG; citiworks AG; e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Über die Teilnahme von Sachverständigen oder Auskunftspersonen entscheidet das Plenum. 1.6 Die Vertreterinnen/die Vertreter der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Stadtwirtschaft sollen ihr Mandat niederlegen, wenn sie das Amt, das Grundlage für ihre Wahl oder Entsendung in das Überwachungsorgan war, nicht mehr ausüben. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG) Ein Mitglied ist nicht mehr Mitglied der Stadtverordnetenversammlung / des Magistrats. Aufgrund seiner umfangreichen Expertise wurde von einer Abwahl abgesehen. • HEAG mobilo GmbH Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist nicht mehr Mitglied der Stadtverordnetenversammlung. 2 Aufgaben und Zuständigkeiten 2.1 Die Satzung soll bestimmen, dass die Anteilseignerversammlung auch die Mitglieder des Aufsichtsgremiums entlasten soll (entsprechend AktG). Ausnahme: Eigenbetriebe, Zweckverbände. Die Empfehlung wird hier als erfüllt angesehen. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • BVD New Living GmbH & Co. KG In der Satzung ist eine ausdrückliche Regelung nicht enthalten. • Centralstation Veranstaltungs-GmbH Nicht im Gesellschaftsvertrag aufgeführt. () () () - 508 -


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