Bericht zur wirtschaftlichen Lage

HEAG Beteiligungsbericht

Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Da. und des LaDaDi Bericht zur wirtschaftlichen Lage Die Aufgabe des Zweckverbandes „Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ besteht in der Erfüllung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hierzu zählen die Förderung und der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Grundlage für das Handeln des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist das Hessische Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD). Hierin werden die Aufgaben exakt umrissen. Mitglied bzw. Gewährsträger des Zweckverbandes sind die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg. Der Jahresabschluss des Gesundheitsamtes für 2015 liegt zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Beteiligungsberichtes noch nicht in der Endfassung vor, daher handelt es sich bei den aufgeführten Daten des Geschäftsjahres 2015 um vorläufige Jahresabschlusszahlen. Die aufgeführten Daten der Geschäftsjahre 2013 und 2014 wurden bisher noch nicht geprüft. Die Bilanzdaten für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 konnten ebenfalls noch nicht konkretisiert werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 konnte das Gesundheitsamt einen Jahresüberschuss in Höhe von 227 TEUR erzielen. Dies ist hauptsächlich in einem Rückgang bei den Personalaufwendungen begründet. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 387 TEUR sind hauptsächlich durch die Zusatzleistungen geprägt, die das Gesundheitsamt von den Verbandsmitgliedern für die Aufrechterhaltung des Angebots der AIDS-Beratung sowie der sozialpsychiatrischen Beratung und Koordination erhält. Diese Leistungsangebote wurden im Rahmen von zeitlich begrenzten Projekten des Landes Hessen und des Bundes ins Leben gerufen. Um die nach Auslaufen der Projekte bereits etablierten und stark genutzten Angebote nicht einstellen zu müssen, beschlossen die Verbandsmitglieder durch zusätzliche Zuwendungen, die weitere Existenz der Dienstleistungen zu sichern. Bei den Aufwendungen für Fremdinstandhaltung und für bezogene Leistungen in Höhe von 307 TEUR handelt es sich mit 13,6 % um Restzahlungen und Auszahlung des Sicherungseinbehalts für die Sanierung der sanitären Anlagen und Leitungen im Gesundheitsamt. Die Kosten für die Unterhaltsreinigung haben einen Anteil von 16,7 %, die Absonderungskosten, sowie die Aufwendungen für Honorare an externe Sprachexperten, Ärzte und die Ernährungsberaterin haben einen Anteil von 14,0 % und für Laborleistungen wurden 7,5 % aufgewendet. Für Büromaterial und –ausstattung, sowie Geschäftsbedarf wurden 14,6 %, für Instandhaltung des Gebäudes und der Außenanlagen wurden 4,6 % ausgegeben und die Energiekosten betrugen 13,4 %. Die restlichen 15,6 % entfielen auf weitere kleinere Positionen, die nicht weiter ins Gewicht fallen. Bei der Position „Ergebnisübernahme“ in Höhe von 3.286 TEUR handelt es sich allein um die durch die beiden Zweckverbandsmitglieder an das Gesundheitsamt geleistete Verbandsumlage. Der Anteil der Wissenschaftsstadt Darmstadt beträgt 1.131 TEUR. Im Berichtszeitraum ist seit der Einführung der Doppik als bestandsgefährdendes Risiko die Auflösung von Rückstellungen zu nennen, die mittelbar zu einer Verringerung des Finanzmittelbestandes führt. Dies war allein in 2015 ein Betrag in Höhe von 33 TEUR. Nachdem bereits für das Geschäftsjahr 2014 die Gesamtumlage der Verbandsmitglieder Wissenschaftsstadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg um 63 TEUR gesenkt wurde, konnte diese für das Geschäftsjahr 2015 nochmals um weitere 7 TEUR gesenkt werden, trotz Tarifsteigerungen in Höhe von insgesamt 5,4 % in den Jahren 2014 und 2015. Die Prüfung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes „Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ für das Jahr 2015 wird von dem Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg, nach Prüfung der Haushaltsjahre 2010 bis 2014, durchgeführt. Der erste doppische Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009, wurde in 2016 abschließend geprüft, so dass die weiteren Abschlüsse nun nachgeholt werden sollen. Auch wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Mehrheitsbeteiligung an dem Zweckverband hat, wird dennoch der Darmstädter Beteiligungskodex angewendet. Der Darmstädter Beteiligungskodex wird angewendet. Die Entsprechenserklärung für das Geschäfts-jahr 2015 wurde bis zur Fertigstellung des Beteiligungsberichts abgegeben. - 371 -


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