Das Aufsichtsgremium soll über eine Geschäftsordnung verfügen.

HEAG Beteiligungsbericht

• Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) DADINA ist ein Zweckverband. 2.2 Das Aufsichtsgremium soll über eine Geschäftsordnung verfügen. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt k. A. • Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH Die Geschäftsordnung ist in der Satzung vorgegeben. • GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach Die Satzung enthält weitgehende Regelungen für den Aufsichtsrat. • e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Der Verwaltungsrat hat derzeit keine Geschäftsordnung, da eine Geschäftsordnung für das freiwillige Aufsichtsgremium aus historischen Gründen und aus Gründen der guten Zusammenarbeit nicht notwendig ist. • HEAG Kulturfreunde Darmstadt gemeinnützige GmbH Aufgrund des engen Satzungszweckes der Gesellschaft ist eine Geschäftsordnung nicht erforderlich. • Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) Eine Geschäftsordnung für den Vorstand soll erarbeitet werden. • ENTEGA Wasserversorgung Biblis GmbH Aufgrund der Größe der Gesellschaft wird dies nicht für erforderlich gehalten. • Klinikum Darmstadt GmbH Der Aufsichtsrat kann sich gemäß §13 des Gesellschaftsvertrages eine Geschäftsordnung geben. • Wissenschafts- und Kongresszentrum Verwaltungs-GmbH Aufgrund detaillierter Auflistung der Aufgaben des Aufsichtsrats nach § 9 des Gesellschaftsvertrages sowie der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht erforderlich. • Centralstation Veranstaltungs-GmbH Noch nicht vorhanden. • Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg Bisher existiert keine Geschäftsordnung, die Entwicklung ist jedoch für die Zukunft geplant. () - 509 -


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