5 Vergütung - Die Vergütung der Aufsichtsgremiumsmitglieder soll individualisiert im Jahresabschluss und Beteiligungsbericht ausgewiesen werden.

HEAG Beteiligungsbericht

5 Vergütung 5.1 Die Vergütung der Aufsichtsgremiumsmitglieder soll individualisiert im Jahresabschluss und Beteiligungsbericht ausgewiesen werden. Hinweis: Sofern die Mitglieder des Aufsichtsgremiums keine Vergütung erhalten, wird diese Empfehlung als erfüllt angesehen. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • ENTEGA AG Die Vergütung der Aufsichtsgremiumsmitglieder wird in der Entsprechenserklärung nach DCGK individualisiert ausgewiesen. • ENTEGA Netz AG; ENTEGA NATURpur AG; e-netz Südhessen GmbH & Co. KG; MW-Mayer GmbH; Orgabo GmbH; citiworks AG; ENTEGA Wasserversorgung Biblis GmbH Die Vergütung der Aufsichtsgremienmitglieder wird aktuell und auch zukünftig nicht individualisiert ausgewiesen. • Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) Da nur Entschädigungen gemäß Entschädigungssatzung der DADINA gezahlt werden, wird die Summe pauschal angegeben. • Centralstation Veranstaltungs-GmbH Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß Gesellschaftsvertrag eine Aufwandsentschädigung, die durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgesetzt wird. Beschluss steht aus. • Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) Die Mitglieder der Betriebskommission des EAD erhalten keine Vergütung. • Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg Da es sich nur um eine geringfügige Aufwandsentschädigung von 40,00 EUR je Sitzung handelt, wird dies im Beteiligungsbericht nicht aufgeführt. () - 519 -


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