Die Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsgremium soll - sofern nicht ohnehin zwingendes Recht - sich im Inhalt und Turnus bei allen Rechtsformen nach § 90 AktG richten. Diese soll Planung, Jahresabschluss, Quartals- und Risikobericht, Berichte über unterjährige Geschäfte von wesentlicher Bedeutung und über die Tochterunternehmen sowie Compliance umfassen.

HEAG Beteiligungsbericht

generativ GmbH; HSE Solarpark Lauingen GmbH & Co. KG; HSE Solarpark Leiwen GmbH & Co. KG; HSE Solarpark Thüngen GmbH & Co. KG; ENTEGA Wasserversorgung Biblis GmbH; HSE Wohnpark GmbH & Co. KG; HSE Windpark Haiger GmbH & Co. KG; PEB Breitband GmbH & Co. KG; Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH; HSE Windpark Binselberg GmbH & Co. KG; ENTEGA Windpark Erksdorf GmbH; HSE Windpark Schlüchtern GmbH; ENTEGA Medianet GmbH; COUNT+CARE GmbH & Co. KG; ENTEGA NATURpur AG; ENTEGA Energie GmbH; ENTEGA Gebäudetechnik GmbH & Co. KG; Medianet Breitband GmbH & Co. KG; MW-Mayer GmbH; Orgabo GmbH Die Ziele der Stadtwirtschaftsstrategie werden in der Entscheidungsfindung mitberücksichtigt. • bauverein AG; GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach; BVD Gewerbe GmbH; HEAG Wohnbau GmbH; BVD Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG; BVD Südhessen GmbH; bvd Mittelhessen GmbH; BVD New Living GmbH & Co. KG; ImmoSelect GmbH; Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen KG Soweit die Ziele nicht dem Unternehmensinteresse und den gesetzlichen Vorschriften der Gesellschaft widersprechen, werden diese in der Entscheidungsfindung mitberücksichtigt. • Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA); Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg Die Ziele der Beteiligungsstrategie des Landkreises Darmstadt-Dieburg sollen ebenfalls erfüllt werden. 2.3 Die Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsgremium soll - sofern nicht ohnehin zwingendes Recht - sich im Inhalt und Turnus bei allen Rechtsformen nach § 90 AktG richten. Diese soll Planung, Jahresabschluss, Quartals- und Risikobericht, Berichte über unterjährige Geschäfte von wesentlicher Bedeutung und über die Tochterunternehmen sowie Compliance umfassen. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach; BVD Gewerbe GmbH; BVD Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG; BVD Südhessen GmbH; bvd Mittelhessen GmbH; BVD New Living GmbH & Co. KG; ImmoSelect GmbH; Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen KG; SOPHIA Hessen GmbH; HEAG Wohnbau GmbH Der sich ergebende Aufwand steht nicht im Verhältnis zur operativen Tätigkeit der Gesellschaft. Die interne Planungssystematik und das Berichtswesen an die Gesellschafterversammlung werden allerdings den konzernüblichen Anforderungen gerecht. • HEAG Versicherungsservice GmbH Aufgrund der mit den Gesellschaftern abgeschlossenen Grundlagenvereinbarung erwartet die Gesellschaft gleichbleibende Ergebnisse. Die Erstellung einer Planung etc. ist daher entbehrlich. Die durch die Gesellschaft erzielten Einsparungen kommen unmittelbar den Gesellschafterinnen zu Gute. • e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Zum Gang der Geschäfte wird in jeder Sitzung des Aufsichtsgremiums berichtet. Soweit in einem Geschäftsjahr nicht vierteljährlich, sondern nur halbjährlich eine Sitzung stattfindet, ist eine Abweichung zu erklären. Dies war bei der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 der Fall und wird voraussichtlich auch künftig so sein, so dass eine Abweichung zu erklären ist. • ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG Die ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG verfügt nicht über ein Aufsichtsgremium. Der Gesellschafterin wird jedoch monatlich Bericht erstattet. () - 525 -


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