Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsgremiumsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. - Berater-, Kredit- und sonstige Dienstleistungsverträge eines Mitgliedes oder ihm/ihr nahestehender Personen oder Unternehmen außerhalb der Stadtwirtschaft mit der Beteiligung bzw. einem verbundenen Unternehmen sollen nicht abgeschlossen oder fortgesetzt werden. Über Ausnahmen soll das Aufsichtsgremium entscheiden.

HEAG Beteiligungsbericht

Es gibt keine Verpflichtung zur Erstellung eines Berichts an die Anteilseigner. Somit kann auch nicht über Interessenskonflikte informiert werden. 4.5 Ein Aufsichtsgremiumsmitglied soll in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Beteiligung oder deren Geschäftsleitung stehen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründet. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach Ist nicht bekannt. • ENTEGA NATURpur AG; e-netz Südhessen GmbH & Co. KG; MW-Mayer GmbH; Orgabo GmbH; citiworks AG; ENTEGA Wasserversorgung Biblis GmbH Diesem Punkt kann wegen der ENTEGA-Konzernstruktur und den damit verbundenen Vertretern im Aufsichtsrat grundsätzlich nicht entsprochen werden. 4.6 Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsgremiumsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Hinweis: Liegen keine Interessenkonflikte vor, wird die Empfehlung als erfüllt angesehen. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • ENTEGA NATURpur AG; e-netz Südhessen GmbH & Co. KG; MW-Mayer GmbH; Orgabo GmbH; citiworks AG; ENTEGA Wasserversorgung Biblis GmbH Diesem Punkt kann wegen der ENTEGA-Konzernstruktur und den damit verbundenen Vertretern im Aufsichtsrat grundsätzlich nicht entsprochen werden. 4.7 Berater-, Kredit- und sonstige Dienstleistungsverträge eines Mitgliedes oder ihm/ihr nahestehender Personen oder Unternehmen außerhalb der Stadtwirtschaft mit der Beteiligung bzw. einem verbundenen Unternehmen sollen nicht abgeschlossen oder fortgesetzt werden. Über Ausnahmen soll das Aufsichtsgremium entscheiden. Beispiele nahestehender Personen/Unternehmen: Familienangehörige und in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen; Unternehmen, in denen ein Mitglied des Aufsichtsgremiums oder ein Familienangehöriger wesentlicher Gesellschafter oder in leitender Funktion tätig ist. Ausnahme: Hiervon ausgenommen sind Leistungen des täglichen Lebens, die das Aufsichtsgremiumsmitglied oder die ihm/ihr nahestehende Person oder Unternehmen zu Bedingungen erhält, die die Beteiligung auch einer Vielzahl fremder Dritter gewährt. Gleiches gilt für die Gewährung solcher Leistungen vom Aufsichtsgremiumsmitglied oder einer ihm/ihr nahestehende Person oder Unternehmen an die Beteiligung. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG) Ein Mitglied hat als Arbeitnehmer ein zinsloses Arbeitgeberbaudarlehen erhalten. () () () - 518 -


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