Das Aufsichtsgremium soll die Informations- und Berichtspflichten der Geschäftsleitung an das Aufsichtsgremium eindeutig festlegen. - Das Aufsichtsgremium soll die in der Regel schriftlich abzufassenden Informationen und Berichte von der Geschäftsleitung einfordern, intensiv würdigen, dazu in Sitzungen Stellung nehmen und in einen intensiven Dialog mit der Geschäftsleitung treten. - Das Aufsichtsgremium soll im Rahmen seiner Überwachungsfunktion darauf achten, dass die operativen Ziele, die das Unternehmen verfolgt, den strategischen Zielen der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht widersprechen, soweit dem vorrangige Unternehmensinteressen nicht entgegenstehen.

HEAG Beteiligungsbericht

Es sollen auch Risiken für den Landkreis Darmstadt-Dieburg erkannt und abgewendet werden. 2.7 Das Aufsichtsgremium soll die Informations- und Berichtspflichten der Geschäftsleitung an das Aufsichtsgremium eindeutig festlegen. Hinweis: Siehe auch Abschnitt B Geschäftsleitung / 2.3. Liegt eine Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat vor, wird diese Empfehlung als erfüllt angesehen. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach Auch dies ergibt sich aus der Satzung. • HEAG Kulturfreunde Darmstadt gemeinnützige GmbH Aufgrund des engen Satzungszweckes und der Regelungen in der Satzung der Gesellschaft nicht erforderlich. 2.8 Das Aufsichtsgremium soll die in der Regel schriftlich abzufassenden Informationen und Berichte von der Geschäftsleitung einfordern, intensiv würdigen, dazu in Sitzungen Stellung nehmen und in einen intensiven Dialog mit der Geschäftsleitung treten. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) k. A. 2.9 Das Aufsichtsgremium soll im Rahmen seiner Überwachungsfunktion darauf achten, dass die operativen Ziele, die das Unternehmen verfolgt, den strategischen Zielen der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht widersprechen, soweit dem vorrangige Unternehmensinteressen nicht entgegenstehen. Hinweis: Wenn seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Hinweise vorliegen, dass ein Widerspruch gegeben ist, wird die Empfehlung als erfüllt angesehen. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach Die Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates ist gesetzlich geregelt und bezieht sich auf die Interessen und das Wohl des Unternehmens. • Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA); HEAG mobilo GmbH; Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt Dieburg Die operativen Ziele sollen auch den strategischen Zielen des Landkreises Darmstadt- Dieburg nicht widersprechen. () () () - 513 -


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