Die Vergütungsvereinbarung soll vorsehen, dass die Bezüge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten herabgesetzt werden können, wenn die Weitergewährung nach Lage der Gesellschaft unbillig wäre.

HEAG Beteiligungsbericht

waltungs-GmbH; HSE Solarpark Thüngen Verwaltungs-GmbH; HSE Windpark Haiger Verwaltungs GmbH Es ist auf das vorrangige Unternehmensinteresse hinzuweisen. Vor diesem Hintergrund enthalten Zielvereinbarungen die Ziele der Stadtwirtschaftsstrategie, soweit diese auch Ziele des Unternehmens sind. • ENTEGA NATURpur Institut gGmbH; ENTEGA NATURpur AG; WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH; HEAG mobiServ GmbH; Nahverkehr-Service GmbH (NVS) Siehe 4.1 • GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach Die Geschäftsleitung erhält nur eine geringe Vergütung. • HEAG Versicherungsservice GmbH Die Vergütung der Geschäftsführerin wird nicht von der Gesellschaft geleistet. Der Geschäftsführer hat keinen Anstellungsvertrag. • BVD Verwaltungs-GmbH; BVD Südhessen GmbH; ENTEGA Wasserversorgung Biblis GmbH Die Geschäftsleitung erhält keine Vergütung. • HEAG Kulturfreunde Darmstadt gemeinnützige GmbH Aufgrund des engen Satzungszwecks nicht erforderlich. • ENTEGA Regenerativ GmbH; HSE Windpark Binselberg Verwaltungs-GmbH; ENTEGA Windpark Erksdorf GmbH Die Entlohnung richtet sich nach den Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber ENTEGA AG, da es sich um eine nebenamtliche Tätigkeit handelt. • Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) Es handelt sich um einen TVöD-Vertrag. • ImmoSelect GmbH Hier ist eine Ausnahme bei Herrn Nogueira zu erklären, der keine Vergütung erhält. • Medianet Breitband Beteiligungsgesellschaft mbH Es gibt keine Anstellungsverträge. • Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg Ebenso sollen auch strategische Ziele des Landkreises Darmstadt-Dieburg enthalten sein. 4.4 Die Vergütungsvereinbarung soll vorsehen, dass die Bezüge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten herabgesetzt werden können, wenn die Weitergewährung nach Lage der Gesellschaft unbillig wäre. Hinweis: Gilt nur für Aktiengesellschaft, GmbH und GmbH & Co. KG. Für andere Rechtsformen ist die Empfehlung als erfüllt anzusehen. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • ENTEGA AG; ENTEGA Netz AG, citiworks AG Es ist eine Abweichung zu erklären, da dies die Vergütungsvereinbarung der Geschäftsleitung nicht vorsieht. Allerdings gelten die entsprechenden Regelungen des Aktiengesetzes ohnehin. () - 538 -


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