B Geltungsbereich

HEAG Beteiligungsbericht

nehmen für ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Daseinsvorsorge im Fokus. Der Kodex trägt den gesetzlichen Anforderungen an die kommunale Wirtschaft Rechnung. Zu nennen sind insbesondere die Pflicht zur sparsamen, vorsichtigen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie die gestiegenen Anforderungen an Aufsichtsorgane bis hin zur Aufsichtsratshaftung. Der Begriff Public Corporate Governance wird als Maßstab für gute Unternehmensführung im Sinne von Unternehmensleitung und -steuerung in öffentlichen Unternehmen sowie Transparenz dieser Unternehmen verstanden. Angestrebt wird eine Balance zwischen unternehmerischen, am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen orientierten und den kommunalen, am Gemeinwohl ausgerichteten Zielen. Nach der Stadtwirtschaftsstrategie ist der Darmstädter Beteiligungskodex eine konsequente Weiterentwicklung des Beteiligungsmanagements. Die Transparenz und Vernetzung der Beteiligungen werden ausgebaut, Chancenpotentiale können erschlossen werden und die frühzeitige Identifikation und der Umgang mit Gefährdungspotentialen werden erleichtert. Der Kodex soll die Unternehmensführung positiv beeinflussen. So können mangelnde Transparenz, fehlendes Risikobewusstsein und nachlässige Kontrolle komplexer wirtschaftlicher Zusammenhänge und Abhängigkeiten z. B. als Ursachen von Finanzmarkt- und Wirtschaftskrisen identifiziert werden. Mit der Überarbeitung des Beteiligungskodex in 2014 wurden neue Entwicklungen der Public Corporate Governance berücksichtigt, z. B. Compliance und gleichberechtigte Berücksichtigung von Frauen und Männern. B Geltungsbereich Als Beteiligung im Sinne des Darmstädter Beteiligungskodex werden neben den Personen und Kapitalgesellschaften, wie GmbH & Co. KG bzw. GmbH und AG, auch die Eigenbetriebe als Sondervermögen der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie Zweckverbände, bei denen die Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeinsam mit maximal einer weiteren Gebietskörperschaft Mitglied ist, gesehen. Diese Definition ist unabhängig von der juristischen Definition einer Beteiligung. - 500 -


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