Die Geschäftsleitung soll klare und messbare operative Zielvorgaben zur Umsetzung und Realisierung des Unternehmensgegenstands für die Beschäftigten des Unternehmens und der Tochter-, Enkel- oder weiter nachgelagerten Beteiligungsgesellschaften definieren. - Die Geschäftsleitung soll die Zusammenarbeit in der Stadtwirtschaft fördern, um gemeinsam Synergien zu identifizieren und zu nutzen. - Die Geschäftsleitung soll ein betriebliches Vorschlagswesen einrichten und über das Ergebnis dem Aufsichtsgremium berichten.

HEAG Beteiligungsbericht

• ENTEGA AG; ENTEGA Netz AG; ENTEGA NATURpur Institut gGmbH; ENTEGA NATURpur AG; e-netz Südhessen GmbH & Co. KG; MW-Mayer GmbH; Orgabo GmbH; ENTEGA Gebäudetechnik GmbH & Co. KG; citiworks AG; ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG; ENTEGA Regenerativ GmbH; HSE Solarpark Lauingen GmbH & Co. KG; HSE Solarpark Leiwen GmbH & Co. KG; HSE Solarpark Thüngen GmbH & Co. KG; ENTEGA Wasserversorgung Biblis GmbH; HSE Wohnpark GmbH & Co. KG; HSE Windpark Haiger GmbH & Co. KG; PEB Breitband GmbH & Co. KG; Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH; HSE Windpark Binselberg GmbH & Co. KG; ENTEGA Windpark Erksdorf GmbH; HSE Windpark Schlüchtern GmbH; ENTEGA Medianet GmbH; COUNT+CARE GmbH & Co. KG; ENTEGA Energie GmbH Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Verwendung der aus Sicht der Gesellschaft unbestimmten Formulierung vorsorglich eine Ausnahme erklärt wird. Es wird auf das vorrangige Unternehmensinteresse hingewiesen. 5.4 Die Geschäftsleitung soll klare und messbare operative Zielvorgaben zur Umsetzung und Realisierung des Unternehmensgegenstands für die Beschäftigten des Unternehmens und der Tochter-, Enkel- oder weiter nachgelagerten Beteiligungsgesellschaften definieren. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach Das Unternehmen hat, mit Ausnahme des Prokuristen, keine Beschäftigten. • Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt k. A. • Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Es gelten die städtischen Vorgaben. 5.5 Die Geschäftsleitung soll die Zusammenarbeit in der Stadtwirtschaft fördern, um gemeinsam Synergien zu identifizieren und zu nutzen. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA), Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg Die Geschäftsführung soll auch die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg fördern, um gemeinsame Synergien zu identifizieren und zu nutzen. • Eigenbetrieb Bäder der Stadt Darmstadt Es gelten die städtischen Regelungen. 5.6 Die Geschäftsleitung soll ein betriebliches Vorschlagswesen einrichten und über das Ergebnis dem Aufsichtsgremium berichten. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • GBGE Baugesellschaft mit beschränkter Haftung Erbach Das Unternehmen hat, mit Ausnahme des Prokuristen, keine Beschäftigten. • ENTEGA AG () () () - 542 -


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