1 Zusammensetzung - Mitglieder des Aufsichtsgremiums sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen oder sich diese durch angebotene Schulungen und Informationsveranstaltungen für Mitglieder von Aufsichtsgremien aneignen bzw. diese vertiefen. - Dem Aufsichtsgremium sollen keine ehemaligen Mitglieder der Geschäftsleitung angehören. Falls davon abgewichen wird, dürfen ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung frühestens 3 Jahre nach Beendigung ihrer Geschäftsleitungstätigkeit dem Aufsichtsgremium angehören. - Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsgremiums soll auf eine Beteiligung von Frauen und Männern zu gleichen Anteilen hingewirkt werden. - Insgesamt sollen von einem Mitglied des Aufsichtsgremiums maximal 5 Mandate in Aufsichtsgremien unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen werden.

HEAG Beteiligungsbericht

SSG Starkenburg Service GmbH Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main- Neckar GmbH WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & Co. KG WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen KG 1 Zusammensetzung 1.1 Mitglieder des Aufsichtsgremiums sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen oder sich diese durch angebotene Schulungen und Informationsveranstaltungen für Mitglieder von Aufsichtsgremien aneignen bzw. diese vertiefen. 1.2 Dem Aufsichtsgremium sollen keine ehemaligen Mitglieder der Geschäftsleitung angehören. Falls davon abgewichen wird, dürfen ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung frühestens 3 Jahre nach Beendigung ihrer Geschäftsleitungstätigkeit dem Aufsichtsgremium angehören. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • HEAG Kulturfreunde Darmstadt gemeinnützige GmbH Ein Mitglied des Gremiums war nur kurze Zeit interimistisch in der Geschäftsleitung. 1.3 Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsgremiums soll auf eine Beteiligung von Frauen und Männern zu gleichen Anteilen hingewirkt werden. Hinweis: Fand im Geschäftsjahr keine Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsgremiums statt, wird die Empfehlung als erfüllt angesehen. 1.4 Insgesamt sollen von einem Mitglied des Aufsichtsgremiums maximal 5 Mandate in Aufsichtsgremien unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen werden. Ausnahme: Dezernenten und Dezernentinnen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und Vertreter/ innen des Beteiligungsmanagements sowie Vertreter/innen des Landkreises Darmstadt- Dieburg. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt; Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen; Klinikum Darmstadt GmbH Ein Mitglied des Aufsichtsgremiums hat 6 Mandate wahrgenommen. • Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ()  () - 507 -


HEAG Beteiligungsbericht
To see the actual publication please follow the link above