Bei der Besetzung der Geschäftsleitung ist im Rahmen von fachlicher und sozialer Eignung eine gleichberechtigte Berücksichtigung von Frauen und Männern anzustreben. - Neuabschlüsse und Verlängerungen von Anstellungsverträgen mit Geschäftsleitungsmitgliedern sollen nur erfolgen, wenn das jeweilige Geschäftsleitungsmitglied der Veröffentlichung seiner Bezüge zustimmt und dies vertraglich fixiert wird.

HEAG Beteiligungsbericht

1.4 Bei der Besetzung der Geschäftsleitung ist im Rahmen von fachlicher und sozialer Eignung eine gleichberechtigte Berücksichtigung von Frauen und Männern anzustreben. Hinweis: Fand im Geschäftsjahr keine Neu- bzw. Wiederbesetzung der Geschäftsleitung statt, wird die Empfehlung als erfüllt angesehen. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG) Aufgrund der Qualifikation der Herren Prof. Dr. Ahrend und Dr. Hoschek sowie deren in den vergangenen Jahren gewachsener Vernetzung und Kenntnis des Stadtwirtschaftskonzerns wurden beide Vorstände für die Dauer von fünf Jahren wiederbestellt. • ENTEGA AG Für die ENTEGA AG gelten das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 06.03.2015 sowie Ziff. 5.1.2. DCGK. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr eine Zielgröße von 30 % für den Anteil von Frauen im Vorstand festgelegt. • ENTEGA Medianet GmbH Die Geschäftsführerin schied im November 2015 im gegenseitigen Einvernehmen aus der Gesellschaft aus. Seither übernehmen die Geschäftsführer der ENTEGA Energie GmbH im Nebenamt bis auf Weiteres ihre Funktion. • Medianet Breitband Beteiligungsgesellschaft mbH Die Geschäftsführerin schied im November 2015 im gegenseitigen Einvernehmen aus der Gesellschaft aus. Seither übernimmt ein Geschäftsführer der ENTEGA Energie GmbH im Nebenamt bis auf Weiteres ihre Funktion. 1.5 Neuabschlüsse und Verlängerungen von Anstellungsverträgen mit Geschäftsleitungsmitgliedern sollen nur erfolgen, wenn das jeweilige Geschäftsleitungsmitglied der Veröffentlichung seiner Bezüge zustimmt und dies vertraglich fixiert wird. Hinweis: Fanden im Geschäftsjahr keine Neuabschlüsse und/oder Verlängerungen von Anstellungsverträgen statt, wird die Empfehlung als erfüllt angesehen. Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei: • ENTEGA Netz AG; ENTEGA NATURpur AG ENTEGA Energie GmbH; e-netz Südhessen Verwaltungs GmbH; MW-Mayer GmbH; Orgabo GmbH; COUNT+CARE Verwaltungs-GmbH; ENTEGA Abwasserreinigung Verwaltungs-GmbH; HSE Wohnpark Verwaltungs-GmbH; HSE Windpark Binselberg Verwaltungs-GmbH; ENTEGA Windpark Erksdorf GmbH; ENTEGA Medianet GmbH; PEB Breitband Beteiligungsgesellschaft mbH; ENTEGA Gebäudetechnik Verwaltungs GmbH; Medianet Breitband Beteiligungsgesellschaft mbH; HSE Beteiligungs- GmbH; ENTEGA Regenerativ GmbH; ENTEGA NATURpur Institut gGmbH Bei diesem Punkt ist grundsätzlich eine Abweichung zu erklären, da die Verträge individuell ausgehandelt werden. • Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt; WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH Entfällt, da die Geschäftsleitung ihre Bezüge durch die Stadt Darmstadt erhält. () () - 523 -


HEAG Beteiligungsbericht
To see the actual publication please follow the link above