Darmstädter Beteiligungskodex
3.2 Geschäfte eines Geschäftsleitungsmitglieds oder ihm/ihr nahestehender Personen oder
Unternehmen außerhalb der Stadtwirtschaft mit der Beteiligung bzw. einem verbundenen
Unternehmen sollen nicht abgeschlossen oder fortgesetzt werden. Über Ausnahmen soll
das Aufsichtsgremium entscheiden.
Beispiele nahestehender Personen/Unternehmen: Familienangehörige und in häuslicher Gemeinschaft lebende
Personen; Unternehmen, in denen ein Mitglied der Geschäftsleitung oder ein Familienmitglied wesentlicher Gesellschafter
oder in leitender Funktion tätig ist.
Ausnahme: Hiervon ausgenommen sind Leistungen des täglichen Lebens, die das Geschäftsleitungsmitglied oder
die ihm/ihr nahestehende Person oder Unternehmen zu Bedingungen erhält, die die Beteiligung auch einer
Vielzahl fremder Dritter gewährt. Gleiches gilt für die Gewährung solcher Leistungen vom Geschäftsleitungsmitglied
oder einer ihm/ihr nahestehende Person oder Unternehmen an die Beteiligung.
3.3 Geschäftsleitungsmitglieder sollen entgeltliche Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate
außerhalb des Unternehmens, nur mit Zustimmung des Aufsichtsgremiums
übernehmen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
Eigenbetrieb Bäder der Stadt Darmstadt; Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Mitteilungspflicht besteht gegenüber dem Magistrat.
3.4 Die Wahrnehmung von Ehrenämtern oder sonstigen Nebentätigkeiten durch Geschäftsleitungsmitglieder,
die nicht vergütet werden, soll dem Aufsichtsgremium gegenüber offen
gelegt werden.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
Eigenbetrieb Bäder der Stadt Darmstadt; Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Mitteilungspflicht besteht gegenüber dem Magistrat.
4 Vergütung
4.1 Im Anstellungsvertrag sollen die vom zuständigen Organ definierten Eckpunkte für die Entlohnung
der Geschäftsleitung festgelegt werden.
Hinweis: Wurden im Geschäftsjahr keine vertraglichen Änderungen vorgenommen, wird die Empfehlung als erfüllt
angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
BVD Südhessen GmbH; ENTEGA Wasserversorgung Biblis GmbH; ImmoSelect GmbH; Nahverkehr-Service
GmbH (NVS); SOPHIA Hessen GmbH i. L.
Die Geschäftsführung erhält keine gesonderte Vergütung von der Gesellschaft.
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)
Es handelt sich um einen TVöD-Vertrag.
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