Darmstädter Beteiligungskodex
System-tec Service GmbH
Hier ist eine Abweichung zu erklären, da die Verträge individuell ausgehandelt werden.
1.3 Bei einer neu abzuschließenden Verlängerung der Amtszeit von Geschäftsleitungsmitgliedern
soll diese jeweils nur für höchstens 5 Jahre und höchstens ein Jahr sowie spätestens 8
Monate vor Ablauf der Amtszeit erfolgen.
Ausnahme: Bereits bestehende unbefristete Verträge. Die Empfehlung ist hier als erfüllt anzusehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
COUNT+CARE Verwaltungs-GmbH; e-netz Südhessen Verwaltungs-GmbH; ENTEGA Abwasserreinigung
Verwaltungs-GmbH; ENTEGA Gebäudetechnik Verwaltungs-GmbH; ENTEGA Windpark Binselberg Verwaltungs
GmbH
Bei diesem Punkt ist eine Ausnahme zu erklären, da die Verträge der derzeitigen Geschäftsführer individuell
ausgehandelt werden.
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)
Es besteht ein unbefristeter Vertrag.
1.4 Bei der Besetzung der Geschäftsleitung ist im Rahmen von fachlicher und sozialer Eignung
eine gleichberechtigte Berücksichtigung von Frauen und Männern anzustreben.
Hinweis: Fand im Geschäftsjahr keine Neu- bzw. Wiederbesetzung der Geschäftsleitung statt, wird die Empfehlung
als erfüllt angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
ENTEGA Medianet GmbH
Frau Sauder schied im November 2015 im gegenseitigen Einvernehmen aus der Gesellschaft aus. Seither
übernehmen die Geschäftsführer der ENTEGA Energie GmbH im Nebenamt bis auf Weiteres ihre
Funktion. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Geschäftsjahr 2016 Herr Christoph Busch zum
dritten Geschäftsführer benannt wurde. Eine gleichberechtigte Berücksichtigung von Frauen und Männern
wird angestrebt.
HEAG book-n-drive Carsharing GmbH
Die Geschäftsführung weist aufgrund der Berücksichtung aller relevanten fachlichen und sozialen Anforderungen
keine ausgewogene Geschlechterverteilung auf.
System-tec Service GmbH
Hier ist eine Abweichung zu erklären, da die Verträge individuell ausgehandelt werden.
1.5 Neuabschlüsse und Verlängerungen von Anstellungsverträgen mit Geschäftsleitungsmitgliedern
sollen nur erfolgen, wenn das jeweilige Geschäftsleitungsmitglied der Veröffentlichung
seiner Bezüge zustimmt und dies vertraglich fixiert wird.
Hinweis: Fanden im Geschäftsjahr keine Neuabschlüsse und/oder Verlängerungen von Anstellungsverträgen
statt, wird die Empfehlung als erfüllt angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
COUNT+CARE Verwaltungs-GmbH; e-netz Südhessen Verwaltungs-GmbH; ENTEGA Abwasserreinigung
Verwaltungs-GmbH; ENTEGA EGO Windpark Stillfüssel Verwaltungs-GmbH ;ENTEGA Energie GmbH; ENTEGA
Gebäudetechnik Verwaltungs-GmbH; ENTEGA Medianet GmbH; ENTEGA Windpark Binselberg Verwaltungs
GmbH; ENTEGA Windpark Erksdorf GmbH; ENTEGA Windpark Hausfirste Verwaltungs-GmbH;
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