Darmstädter Beteiligungskodex
4.6 Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsgremiumsmitglieds
sollen zur Beendigung des Mandats führen.
Hinweis: Liegen keine Interessenkonflikte vor, wird die Empfehlung als erfüllt angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
citiworks AG; e-netz Südhessen GmbH & Co. KG; ENTEGA NATURpur AG; ENTEGA Wasserversorgung Biblis
GmbH
Diesem Punkt kann wegen der ENTEGA-Konzernstruktur und den damit verbundenen Vertretern im Aufsichtsrat
grundsätzlich nicht entsprochen werden.
Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH
Das Aufsichtsratsmitglied Santi Umberti ist ebenfalls Vorsitzender des Gewerbevereins Kranichstein, der
Zuschüsse von der GmbH bezieht. Der Interessenskonflikt wurde in der Sitzung am 06.12.2016 offengelegt.
Sofern sich der Aufsichtsrat mit Tagesordnungspunkten befasst, die den Gewerbeverein betreffen,
dem Herr Umberti vorsteht, nimmt Herr Umberti an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil, indem
er den Tagungsraum verlässt. Bei schriftlicher Abstimmung wird er sich enthalten. Das Vorgehen
wurde mit dem Beteiligungsmanagement und Gesellschafter abgestimmt.
4.7 Berater-, Kredit- und sonstige Dienstleistungsverträge eines Mitgliedes oder ihm/ihr nahestehender
Personen oder Unternehmen außerhalb der Stadtwirtschaft mit der Beteiligung
bzw. einem verbundenen Unternehmen sollen nicht abgeschlossen oder fortgesetzt werden.
Über Ausnahmen soll das Aufsichtsgremium entscheiden.
Beispiele nahestehender Personen/Unternehmen: Familienangehörige und in häuslicher Gemeinschaft lebende
Personen; Unternehmen, in denen ein Mitglied des Aufsichtsgremiums oder ein Familienangehöriger wesentlicher
Gesellschafter oder in leitender Funktion tätig ist.
Ausnahme: Hiervon ausgenommen sind Leistungen des täglichen Lebens, die das Aufsichtsgremiumsmitglied
oder die ihm/ihr nahestehende Person oder Unternehmen zu Bedingungen erhält, die die Beteiligung auch einer
Vielzahl fremder Dritter gewährt. Gleiches gilt für die Gewährung solcher Leistungen vom Aufsichtsgremiumsmitglied
oder einer ihm/ihr nahestehende Person oder Unternehmen an die Beteiligung.
5 Vergütung
5.1 Die Vergütung der Aufsichtsgremiumsmitglieder soll individualisiert im Jahresabschluss und
Beteiligungsbericht ausgewiesen werden.
Hinweis: Sofern die Mitglieder des Aufsichtsgremiums keine Vergütung erhalten, wird diese Empfehlung als erfüllt
angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
Centralstation Veranstaltungs-GmbH
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß Gesellschaftsvertrag eine Aufwandsentschädigung, die
durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgesetzt wird. Der Beschluss steht aus.
citiworks AG; e-netz Südhessen GmbH & Co. KG; ENTEGA NATURpur AG; ENTEGA Netz AG; ENTEGA Wasserversorgung
Biblis GmbH
Die Vergütung der Aufsichtsgremienmitglieder wird aktuell und auch zukünftig nicht individualisiert
ausgewiesen.
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