Darmstädter Beteiligungskodex
1.4 Insgesamt sollen von einem Mitglied des Aufsichtsgremiums maximal 5 Mandate in Aufsichtsgremien
unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
wahrgenommen werden.
Ausnahme: Dezernenten und Dezernentinnen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und Vertreter/innen des Beteiligungsmanagements
sowie Vertreter/innen des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
citiworks AG; e-netz Südhessen GmbH & Co. KG; ENTEGA NATURpur AG; ENTEGA Wasserversorgung
Biblis GmbH
Hiervon wurde für die Vorstände der ENTEGA AG im Berichtsjahr und wird auch zukünftig abgewichen,
da diese aufgrund der Vielzahl von Tochtergesellschaften zur Wahrung der Interessen des ENTEGA
Konzerns einer größeren Anzahl von Gremien angehören.
Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG
Für ein Mitglied des Aufsichtsrats wird eine Abweichung von diesem Punkt festgestellt, s. auch 1.3.
1.5 Sachverständige oder Auskunftspersonen sollen vom Vorsitzenden / der Vorsitzenden des
Aufsichtsgremiums nur zu einzelnen Gegenständen und auf den erforderlichen Umfang beschränkt
hinzugezogen werden.
Ausnahme: Teilnahme des Beteiligungsmanagements auf Wunsch des Beteiligungsdezernenten / der Beteiligungsdezernentin
und Prokuristen/Prokuristinnen, Bereichsleiter/innen und Juristen/Juristinnen o. a. des Unternehmens
mit Zustimmung des Aufsichtsgremiums.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
citiworks AG; e-netz Südhessen GmbH & Co. KG; ENTEGA AG; ENTEGA Netz AG
Über die Teilnahme von Sachverständigen oder Auskunftspersonen entscheidet das Plenum.
1.6 Die Vertreterinnen/die Vertreter der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Stadtwirtschaft
sollen ihr Mandat niederlegen, wenn sie das Amt, das Grundlage für ihre Wahl oder
Entsendung in das Überwachungsorgan war, nicht mehr ausüben.
2 Aufgaben und Zuständigkeiten
2.1 Die Satzung soll bestimmen, dass die Anteilseignerversammlung auch die Mitglieder des
Aufsichtsgremiums entlasten soll (entsprechend AktG).
Ausnahme: Eigenbetriebe, Zweckverbände. Die Empfehlung wird hier als erfüllt angesehen.
Eine Abweichung wird wie folgt begründet bei:
DADINA - Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation
DADINA ist ein Zweckverband.
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