Compliance

Darmstädter Compliance-Leitlinien

Zur weiteren Verbesserung der Unternehmensleitung und -steuerung hat die HEAG für die Wissenschaftsstadt Darmstadt die "Darmstädter Compliance-Leitlinien" erarbeitet.

Compliance bedeutet die Einhaltung aller vom Unternehmen und seiner Beschäftigten zu beachtenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Verträge), stadtweiten und internen Regelwerke und Regeln sowie Verhaltensgrundsätzen inklusive den Aspekten der Nachhaltigkeit.

Nach der Stadtwirtschaftsstrategie und dem Darmstädter Beteiligungskodex sind die Compliance-Leitlinien eine konsequente Weiterentwicklung des Beteiligungsmanagements. Die frühzeitige Identifikation und der Umgang mit Gefährdungspotentialen werden erleichtert. Mit der Erstellung der Compliance-Leitlinien wird außerdem eine Forderung des Landesrechnungshofes erfüllt.

Die Darmstädter Compliance-Leitlinien wurden am 30.09.2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und werden allen Beteiligungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Anwendung empfohlen.

Die HEAG wendet die Regelungen zum Umgang mit Hinweisen nach den Vorgaben für Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Mitarbeitern an.

Compliance-Beauftragter der HEAG:

Herr Rechtsanwalt Johann von Keussler
Schepp Allee 47
64295 Darmstadt
Telefon 06151-39177-0
Telefax 06151-39177-17
E-Mail: moc.r1713537004elssu1713537004ek@of1713537004ni1713537004