Eigenbetriebe der Darmstädter Stadtwirtschaft
Eigenbetriebe sind Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die - obwohl Teil der Gemeindeverwaltung - über eine vom Gemeindehaushalt getrennte, eigene Wirtschaftsführung, (Planung, Buchführung und Rechnungslegung sowie über eine eigene Personalwirtschaft) verfügen. Finanzwirtschaftlich gelten sie als Sondervermögen der Kommune.
An der Spitze des Eigenbetriebes steht eine Betriebsleitung. Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten des Eigenbetriebes ist der Oberbürgermeister. An wichtigen Entscheidungen ist neben der kommunalen Verwaltungsspitze in der Regel die Betriebskommission zu beteiligen. Rechtliche Grundlage ist das Hessische Eigenbetriebsgesetz in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sechs Eigenbetriebe: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (EAD), Eigenbetrieb Bäder, Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte, Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Eigenbetrieb Kulturinstitute und Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA).







